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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Innenpolitik
Föderalismusreform III zugunsten der Landesgrundrechte
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
können Sie als Oberhaupt der Bundesregierung dazu beitragen, daß die Länder ihre Grundrechte verwirklichen bzw. in Kraft setzen können, indem einfache Bundesgesetze die Landesgrundrechte -- die meistens soziale Bürgerrechte sind -- bei der Gesetzgebung im Bund berücksichtigen? Dabei würde dann der Bundesgesetzgeber die Integrität, Eigenständigkeit und Souveränität der Länder wahren. Dies zu beachten, würde -- nach den Worten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Dr. Hans-Jürgen Papier -- die "Abweichungsgessetzgebung" zulassen.
Bisher nahm der Bund -- ob Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat oder Bundespräsident -- keine Rücksicht auf die vielfältigen Landesgrundrechte, die es unter den Ländern gibt, und "verdrängte" sie durch eigene einfache Bundesgesetzgebung. Auch das Bundesverfassungsgericht behandelte diese Grundrechte mit Spott und Hohn.
Aber die Föderalisreform gebietet, daß der Bund anders mit den Ländern umgeht. Mehr Grundrechtsschutz und mehr Freiheiten wollen m.E. die Bürger und Einwohner Deutschlands.
Wenn Sie zur Behebung dieses Mißstandes einen Beitrag leisten können, was könnten bzw. würden Sie tun?
Mit freundlichen Grüßen
Luis Fernández Vidaud
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