Sehr geehrte Frau Faber-Quintus,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Beim Heizen von Gebäuden und Wohnungen liegen noch sehr viele unerschlossene Potenziale für erneuerbare Energien. Deshalb ist dieser Punkt ein zentraler Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Zur Förderung erneuerbarer Energien stehen im Marktanreizprogramm ab 2008 fast doppelt so viele Mittel zur Verfügung wie im Durchschnitt der letzten Jahre.
Nach der neuen Förderrichtlinie werden die bekannten Technologien, wie Solarkollektoren und Pelletheizkessel, mit der Ausrichtung auf besonders effiziente Anwendungen stärker gefördert. Die bisherigen Fördersätze können mit der neuen Bonusförderung zum Teil sogar verdoppelt werden. In der Regel werden hierzu zusätzliche Investitionen erforderlich. Beispielsweise muss das Gebäude einen sehr guten Dämmstandard vorweisen, wenn man die Basisförderung mit dem Effizienzbonus verdoppeln möchte. Durch die Bonusförderung soll der Hausbesitzer zu diesen zusätzlichen Investitionen motiviert werden. Um bei diesem Beispiel zu bleiben: Es ist besser, erst das Haus zu dämmen und dann einen entsprechend kleiner dimensionierten Pelletkessel einzubauen.
Zu den Beispielen: Auch Solarkollektoranlagen können von verschiedenen Boni, zum Beispiel vom Effizienzbonus, profitieren. Eine zusätzliche Förderung für einen Pufferspeicher gibt es jedoch nicht, da der bei Solarkollektoranlagen zwingend erforderlich ist. Der Pufferspeicher bei Pelletkesseln ist nicht zwingend erforderlich. Er trägt aber zu einer besonders sauberen Verbrennung bei. Deshalb soll diese zusätzliche Anschaffung mit der erhöhten Förderung honoriert werden.
Der Bonus für den Austausch eines alten Heizkessels gegen einen neuen Brennwertkessel mit einer heizungsunterstützenden Solarkollektoranlage ist derzeit bis zum 31.7.2008 befristet. Über die Weiterführung wird demnächst auf Grundlage der Ergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluation entschieden.
Grundsätzlich soll die Förderung weitgehend nach objektiven Kriterien erfolgen. Das maßgebliche Kriterium ist der Investitionsaufwand, der bei allen vergleichbaren Investitionen bei allen Antragstellern, ob Familie mit Kindern, Besserverdienenden, Rentnern oder Erwerbslosen, gleich ist und daher auch gleich gefördert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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