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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Tobias Popella am 18. April 2012
9158 Leser · 1 Kommentar

Kultur, Gesellschaft und Medien

Frage zu einer Bemerkung Ihrerseits von 2005 zum Thema "Demokratie"

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

in Ihrer Rede am 16.06.2005 zum 60-jährigen Bestehen der CDU, haben sie folgende Worte geäussert:

"Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit."

Meine Frage darauf.
Worauf haben wir (das Volk) denn dann Anspruch, wenn nicht auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft?

Ich würde mich über eine klare und eindeutige Antwort von Ihnen freuen.

Mit freundlichen Grüßen
T. Popella

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 11. Mai 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Popella,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Sinn des Satzes, den Sie herausgegriffen haben, ergibt sich unmittelbar aus dem Zusammenhang des Redetextes: „Politik mit Mut – das ist heute erneut gefragt. Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und Soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten. Und wenn sie sich behaupten wollen, dann müssen wir bereit sein, die Weichen richtig zu stellen.“

Mit anderen Worten: Demokratie und Soziale Marktwirtschaft sind nichts Selbstverständliches, das sich automatisch in alle Ewigkeit verlängert. Sondern es gilt, etwas dafür zu tun, dass sie erhalten bleiben. Denn sowohl die freiheitliche Demokratie als auch die Soziale Marktwirtschaft sind immer wieder Gefahren ausgesetzt. Der Begriff „Rechtsanspruch“ ist hier nicht im streng juristischen, sondern im übertragenen Sinne gemeint.

Die ganze Rede finden Sie noch einmal hier: www.cdu.de/doc/pdf/05_06_16_Rede_Merkel_60_Jahre_CDU.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 18. April 2012
    1.

    Das ist ja auch ein Ding! Dieser Ausspruch von Frau Dr. Merkel – damals noch Oppositionsführerin – ist mir neu; doch ich würde schon gerne wissen, was sich unsere heutige Kanzlerin dabei gedacht hat, und unterstütze deshalb diese Anfrage.

    Abgesehen von der „Ewigkeit“, die ja nicht von dieser Welt ist, haben wir meiner Meinung nach einen Rechtsanspruch auf alles, was das Grundgesetz verspricht, fordert, festlegt. Dazu gehört zwar nicht die Marktwirtschaft, aber nach Artikel 20 (1) hat die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat“ zu sein – und zwar lt. Artikel 79 (3) unwandelbar. Das kommt mir ziemlich eindeutig vor. Selbst in einem Bundestagswahlkampf sollte man daran nicht rütteln, außer man will eben nicht diesen, sondern einen anderen Staat; was man dann klar sagen müsste, auch wenn – oder gerade weil - es nach Staatsstreich klingt.

    Lt. Artikel 146 kann eine neue Verfassung nur „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen“ werden. Solange dies nicht geschehen ist, sind alle Bundeskanzler durch Amtseid an die bestehende Verfassung, also an das Grundgesetz gebunden. Da beißt die Maus keinen Faden ab!

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