Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Lara Sawitzki am 14. Juni 2017
7098 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Fragwürdige Logik

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

mein Name ist Lara Sawitzki.
Derzeitig besuche ich die 13. Klasse um mein Abitur erfolgreich zu absolvieren.
Durch familiäre Gründe habe ich seit einiger Zeit eine eigene Wohnung. Mit meinen 19 Jahren bekomme ich noch Unterhalt. Weder mein Vater noch meine Mutter beziehen staatliche Hilfsgelder, ebenso wenig tue ich dies. Wir leben nicht in Armut, aber im Wohlstand, wie sie ihn genießen, ebenfalls nicht.
Nun erlaubt das Budget weder Fernseher noch Laptop oder Computer, trotzdem soll ich für Rundfunkgebühren aufkommen. Nach gründlicher Recherche fand ich heraus, dass Bürger, die Arbeitslosengelder beziehen oder andere Sozialleistungen, nicht für diese Gebühren aufkommen müssen, aber eine Schülerin, die selbst gerade so leben kann, durchaus.
Daher stellt sich mir die Frage, was für eine Idiotie hinter dieser Logik verborgen sein soll. Nun, die fragwürdigen Anliegen bezüglich der Rundfunkgebühren sind bei weitem nicht das Einizge, das mit Gerechtigkeit nicht einher geht, aber darüber möchte ich in dieser Nachricht nicht klagen.

Mein Verstand verweigert sich dieser Logik und ich denke, dass sie über einen noch feineren Verstand verfügen, als ich es derweilen tue.

Ich bin ratlos, denn über das Geld, welches eingefordert wird, verfüge ich nicht. Verzweiflung macht sich bei mir und auch meinen Eltern bemerkbar. Was sollen wir tun, wenn nicht genügend Geld vorhanden ist ?

Mit freundlichen Grüßen,
Lara Sawitzki

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor R. Gläßer
    am 14. Juni 2017
    1.

    Kann ich verstehen.
    Eine weitere Zwangsabgabe.
    "Beantragen Sie Kindergeld, Sie haben zwar keine, aber die Möglichkeit dazu"
    hat ein kluger Mensch dazu gesagt.
    Auf der anderen Seite klagen Konzerne mit Milliardengewinnen vor dem BGH und bekommen auch noch Recht?
    http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-06/verfassungsgericht-...
    Die Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar, da sicherlich die Steuer auf die Verbraucher umgelegt wurde.
    Der einzige Souverän in der Steuergesetzgebung ist der Staat.
    Das man Steuern vor dem BGH kippen kann ist mir neu.

    Vielleicht sollten wir alle mal gegen diese Zwangsabgabe klagen.
    Ähnlich wie die gerade laufende TV Werbung "Myright"

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.