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Abstimmungszeit beendet
Autor Wolf Hohwald am 29. Juni 2017
8215 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Fraktionszwang - demokratisch?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Wie demokratisch ist der Fraktionszwang? Warum erfolgen nicht stets namentliche Abstimmungen und deren Veröffentlichungen? Jeder Wähler sieht, wie sein Abgeordneter zu seinem Wahlversprechen steht. Was ist daran falsch?

Das Grundgesetz legt in Artikel 38 eindeutig fest, dass die Abgeordneten an keine Weisungen gebunden "und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Sie dürfen also zu keinem Abstimmungsverhalten gezwungen werden - auch nicht durch ihre Fraktion. So ist der Fraktionszwang ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Fraktionszwang in der CDU. Es ging um die 60 Griechenlandabweichler. Herr Kauder am 10. August 2015. "Diejenigen, die mit Nein gestimmt haben, können nicht in Ausschüssen bleiben, in denen es darauf ankommt, die Mehrheit zu behalten: etwa im Haushalts- oder Europaausschuss." Nun steht aber im Paragraf 17 der Arbeitsordnung: "In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es keinen Fraktionszwang. Die Abstimmung ist frei."

BURKHARD HIRSCH Rechtsanwalt und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der FDP:

"In Koalitionen gibt es einen besonders intensiven Abstimmungsbedarf. Aber hier werden daraus Rechtspflichten gemacht. Das ist das imperative Mandat der Hierarchen, das heißt, hier bestimmt nicht die Basis oder der Abgeordnete selber, sondern die Vorsitzenden, die Chefs, der Koalitionsausschuss schreibt dem einzelnen Abgeordneten vor, was er tun darf und was er nicht darf. Da liegt das eigentliche Problem, weil hier die Demokratie im Grunde genommen auf die Spitze gestellt wird. Der Abgeordnete wird in diesem Vertrag in einer Weise geknebelt, wie ich das noch nie vorher gesehen habe."

Mit freundlichen Grüßen

Wolf Hohwald

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Wolf Hohwald
    am 02. Juli 2017
    1.

    Ehe für alle, eine Gewissensentscheidung. Es gab 393 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.
    Die Schlagzeile in den Medien: Große Mehrheit stimmt für Ehe für alle.

    Mit dem üblichen Fraktionszwang wäre die CDU auf 309 Nein-Stimmen gekommen. 320 Ja-Stimmen durch SPD, Linke und Bündnis 90/Grüne.
    In den Medien würde stehen: Knappe Entscheidung für Ehe für alle.

    Es wird sichtbar, wenn Abgeordnete mit abweichender Meinung wie die Mehrheit abstimmen müssen, verfälscht es Abgeordnetenmehrheiten im Bundestag. In keinem Fall spiegelt die Gesetzgebung die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung wieder. In den Parteien ist bei Abstimmungen das Abweichen von der Mehrheit Verrat, bei der Missachtung des Wählerauftrages keiner. Was für eine Ironi!

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 04. Juli 2017
    2.

    ZU 1.: Es gibt einen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD.
    Da ist es ein Unding, zumindest stillos, wenn ein Partner der
    Koalition, hier die SPD, sich "herausschmuggelt", gemeinsam
    mit der Opposition, die Gesetzes-Vorlage der Grünen, durchsetzt,
    um sich gegen die Kanzlerin zu profilieren: Schäbig, kann man
    da nur sagen ! Dann gibt es ein Parteien-Programm. Das stellen
    die Abgeordneten ihren Wählern vor und werden in ihren Wahl-
    Kreisen dafür gewählt. Deshalb kann keiner der Mandatsträger
    plötzlich sagen, na ja, aber hier habe ich eine andere Meinung.
    Dann kann er das Programm nicht mehr vertreten und muss
    die Partei wechseln! Das muss er vorher wissen, weshalb das
    kein Fraktionszwang darstellt.
    Wie stillos sich RotRotGrün im Parlament benommen hat, Konfetti streute, ja, das war ein schwarzer Freitag für Deutschland. Die
    krumme Tour von Schulz bleiben den SPD-Wählern noch lange
    im Gedächtnis !

  3. Autor Felizitas Stückemann
    am 28. Juli 2017
    3.

    Noch einmal zu 1 : Glauben Sie im ernst, Wolf Hohwald,
    dass alle RotRotGrünen Abgeordneten 100 % dafür sind,
    oder wurde hier nicht vielmehr nach Fraktionszwang
    abgestimmt, einfach, um der Kanzkerin mal Kontra zu
    demonstrieren ??

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