Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor B. Riedel-Hinrichs am 08. Februar 2016
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Soziales

Frau

Sehr geehrte Frau Merkel, es geht um den § 6,Abs, V BGB
indem es generell heißt: die Möglichkeit einer gesetzl. KV
bezutreten ist ab 55 Jahren nicht mehr möglich. Es gibt aber
Grenzfälle, die extreme Altersarmut bedeuten. Leider hilft
dann nicht mal arbeiten oder als Familienmitglied versichert zu
sein. Was können wir tun? Bis jetzt hilft leider nur das Sozial-
amt. Können sie Ausnahmeregelungen schaffen?
Hochachtungsvoll B.Riedel-Hinrichs