Sehr geehrter Herr Stegmeier,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Bologna-Prozess soll einen einheitlichen europäischen Hochschulraum schaffen und die Internationalisierung der Hochschulen fördern. Europaweit vergleichbare Abschlüsse sollen die Mobilität junger Menschen in Europa und den Einstieg ins Berufsleben außerhalb des eigenen Landes erleichtern.
46 Staaten tragen den Bologna-Prozess inzwischen mit. In Deutschland fällt die Umsetzung der Bologna-Reform weitestgehend in Länderzuständigkeit: Die Länder setzen den Rahmen für die Entwicklung und Einführung der neuen Studiengänge und sind für die Finanzierung des Hochschulpersonals verantwortlich. Die konkrete Gestaltung der einzelnen Studienangebote erfolgt auf dieser Grundlage durch die Hochschulen. In Bundeszuständigkeit liegen die Mitgestaltung internationaler Rahmenbedingungen (zum Beispiel bei der Qualitätssicherung) und der internationalen Mobilitätsförderung.
Bund und Länder nehmen Schwierigkeiten bei der Umstellung auf die neuen Studiengänge sehr ernst und haben deshalb – wo nötig – Korrekturen eingeleitet. Bereits im Juli dieses Jahres hat Bundesbildungsministerin Schavan mit Vertretern des Aktionsbündnisses Bildungsstreik, Studierendenvertretern und hochrangigen Repräsentanten des deutschen Hochschulsystems über erforderliche Verbesserungen beraten. Dieser Dialog soll mit allen beteiligten Akteuren im April 2010 fortgesetzt werden.
Darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz am 15. Oktober und 10. Dezember 2009 konkrete Schritte beschlossen, um Schwächen in der Umsetzung des Bologna-Prozesses zu beheben. Dabei geht es u. a. um mehr Flexibilität bei der Studiendauer, die Verbesserung der Mobilität, den Zugang zu Master-Studiengängen sowie die Reduzierung der Prüfungsleistungen.
(Weitere Informationen dazu: http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/ergebniss...).
Jetzt gilt es, die vereinbarten Maßnahmen rasch umzusetzen, die Hochschulen bei ihren Reformanstrengungen weiter zu unterstützen und die Bologna-Reform gemeinsam erfolgreich weiter zu entwickeln.
Die Zuständigkeit für Studiengebühren liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allein bei den Ländern. Sie haben auch die entsprechende Sozialverträglichkeit sicherzustellen. Unabhängig davon gilt: Ein Studium darf nicht von der sozialen Herkunft abhängig sein. Deshalb will die Bundesregierung im kommenden Jahr das BAföG ausbauen und zusammen mit den Ländern – unter Beteiligung der Wirtschaft – ein nationales Stipendienprogramm einführen.
Bildung ist die Grundlage für die persönliche Entfaltung jedes Einzelnen. Sie ist gleichzeitig Grundlage für Teilhabe in unserer Gesellschaft und ein Schlüssel für den künftigen Erfolg Deutschlands als Wirtschaftsnation. Deshalb wird die Bundesregierung bis 2013 insgesamt 12 Milliarden Euro zusätzlich in Bildung und Forschung investieren. Deutschland soll auch künftig bei Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Spitzenposition einnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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