Sehr geehrte Frau Jung,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz beim Umgang mit Prostitution: Er zielt auf den größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung und bekämpft konsequent Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution von Minderjährigen.
Am 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es stärkt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten und schafft gesetzliche Grundlagen für verträgliche Arbeitsbedingungen. Zudem werden Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei gezielt bekämpft.
Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere - Prostituierte sind erheblichen psychischen und physischen Gefährdungen ausgesetzt. Darüber hinaus befinden sich viele Prostituierte in einer sozialen und psychischen Situation, in der es fraglich ist, ob sie sich frei für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können. Die Bundesregierung will ihnen deshalb Möglichkeiten zum Ausstieg eröffnen und ein Abgleiten in Abhängigkeiten verhindern, die Prostitution als kleineres Übel oder akzeptablen Ausweg erscheinen lassen.
Ziel des neuen Prostituiertenschutzgesetzes ist es daher auch, den Zugang zu Unterstützung und Beratung für Prostituierte zu verbessern und Impulse für den Ausbau von Beratungsangeboten zu geben.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen...
Unterstützung gibt es außerdem über das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016. Auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen sowie Fachkräfte können sich an das Hilfetelefon wenden. Das barrierefreie und anonyme Angebot in mehreren Sprachen steht rund um die Uhr zur Verfügung.
Seit Herbst 2016 gilt ein Gesetz, das den strafrechtlichen Schutz für Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution weiter verbessert. Es hat unter anderem Strafbarkeit für Kunden sexueller Dienstleistungen eingeführt: Wer die Zwangslage eines Opfers des Menschenhandels für sexuelle Handlungen ausnutzt, macht sich strafbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. Dezember 2017
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am 11. Dezember 2017
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