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Abstimmungszeit beendet
Autor Denis Bernhard am 07. September 2016
6106 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Friedensvertrag nach WK I

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

wie Ihnen sicherlich bekannt sein sollte, besitzt die Bundesrepublik immer noch keinen Friedensvertrag nach WK I.
Nach nun fast 100 Jahren sollte die Bundesrepublik sich doch mal darüber Gedanken machen einen Friedensvertrag nach WK I zu erbitten. Ich denke es wäre unmöglich dies nach 100 Jahren noch abzulehnen.
Ebenso könnte dadurch unser Land endlich von dem Kapitalistischem Handelsrecht sowie dem Besatzungsrecht befreit werden und endlich den ersten schritt in Richtung Souveränität erreicht werden.

Warum wurde in den letzten 100 Jahren noch nie ein Friedensvertrag nach WK I erbittet ?

ich danke schon mal im voraus für Ihre Antwort.

mit freundlichen Grüßen

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 07. September 2016
    1.

    Ein Tippfehler kann es eigentlich nicht sein, da es 3 x vorkommt; aber vertan haben Sie sich schon: Dem Ersten Weltkrieg folgte 1919 der Friedensvertrag von Versailles, aber dem 1945 zu Ende gegangenen Zweiten Weltkrieg folgte bislang kein Friedensvertrag. Bei Herstellung der deutschen Einheit 1990 hätte sich das naturgemäß angeboten, aber Helmut Kohl wollte es wohl nicht, weil es langwierige Verhandlungen mit Dutzenden von Staaten der ganzen Welt erfordert hätte, sowie vermutlich auch Reparationszahlungen an die Sieger in unabsehbarer Höhe. So hat man sich mit einem „De-Facto-Frieden“ begnügt, zu dem allerdings lt. dem Rechtshistoriker Josef Foschepoth das Fortbestehen Alliierter Vorbehaltsrechte gehört.

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