Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Heike Treitl am 28. November 2013
9263 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Friedensvertrag und Verfassung für Deutschland nicht vorhanden

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

meine Frage bezieht sich auf den noch nicht vorhandenen Friedensvertrag für Deutschland. Im bestehenden 2+4-Vertrag ist die volle Souveränität Deutschlands nicht vereinbart worden. Außerdem wurde durch das deutsche Volk noch keine Verfassung gebildet. Das bestehende Grundgesetz ersetzt keine deutsche, durch das Volk beschlossene Verfassung.
Wann wird eine Lösung zu diesen Themen stattfinden, bzw. in wieweit wurden Sie hier schon tätig?
Weiterhin würde mich interessieren, wieso im Ausweis die abgebildeten Bundesadler unterschiedliche Schwingenanzahlen aufweisen?

Der Grund hierfür liegt, denke ich, im fehlenden Friedensvertrag und daraus resultiernd, daß wir immer noch den allierten Besatzungemächten unterstehen. dies wurde ja auch von verschiedenen Politikern bereits gesagt. Ich erinnere nur an Gregor Gysi's Interview in Phoenix und an die Aussage von Sigmar Gabriel.

Die Aussage von Gregor Gysi auf Phoenix ist beigefügt.

Ich freue mich auf eine aussagekräftige Antwort Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Treitl

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 29. November 2013
    1.

    Hallo Heike,
    .
    ich bin schon etwas älter und kann die Schwingen
    auf der rechten bzw. linken Seite
    nicht mehr zählen.
    .
    Bitte teile uns die Anzahl auf der
    rechten und linken Seite mit.

    Alles Gute
    Erhard

  2. Autor Heike Treitl
    Kommentar zu Kommentar 1 am 13. Dezember 2013
    2.

    Es geht hier nicht um den Vergleich Anzahl der Schwingen rechts und links, sondern darum, daß die Anzahl der Schwingen auf den diversen Ausweispapieren (bestes Beispiel: Reisepassumschlag 6, Innenseiten 7 ) differieren. Selbst auf den Webseiten sind unterschiedliche Schwingen zu erkennen, hier gibt es auch Bundesadler mit 5 Schwingen.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 13. Dezember 2013
    3.

    Na ja, so lange der Adler noch fliegen
    kann, mag das ja alles noch gehen.

  4. Autor Mark Hoffmann
    am 19. Dezember 2013
    4.

    Ich bin vielleicht erst 15 daher in euren Augen wohl kaum wahr zu nehmen aber es wird wirklich mal Zeit ein freies Deutschland zu haben.

    Soweit ich weiß ist ja immer noch Kriegszustand (Das damalige Deutsche Reich hat nicht kapituliert sondern nur ihre Armee).

    Aber viele Leute scheuen sich vor Veränderungen, ob eine Beendigung der Besatzung zum gutem führt, weiß ich nicht.

    Aber soweit ich weiß ist Deutschland durch diese Besatzung doch nicht in seinen Rechten beschnitten (oder?), wo genau ist dann das Problem?

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.