Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor F. Gentzen am 26. März 2010
9796 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Frührente mit 40

Liebe Frau Dr.Merkel-
Ich möchte eine Frage stellen.

Mein ganzes Leben habe ich anderen Menschen geholfen.
Erst im Altenpflegebereich und als ich meine Knochen kaputtgehoben habe bei der AWO.
Ich bin mit 42 J.mit 80% Schwerbehinderung in den Ruhestand gezwungen worden und muß von Grundsicherung leben. Heute muss ich um alles betteln!!
Es ist erniedrigend und demütigend!!!
Selbst die Tafel kommt bei mir vorbei,um mir Nahrungsmittel zu geben,da ich nicht die Kraft habe selber hinzugehen.
Ich befürchte,das viele Menschen aus vielen Arbeitsbereichen)mit der regulären Rente nicht mehr auskommen weden.
Ich fühle mich ausgenutzt.Jetzt wo ich jemanden brauche,werde ich abgeschoben und in die Ecke gesetzt.
Werden auch wir, bei einer Erhöhung der Regelsätze mitbedacht oder wird man uns wieder vergessen und durch das soziale Netz fallen lassen?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. April 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Gentzen,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Niemand wird vergessen oder muss durch das soziale Netz fallen. Dafür sorgt der Sozialstaat – unter anderem mit der Grundsicherung für Erwerbsfähige, mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder mit der Sozialhilfe. Diese Leistungen werden aus Steuern finanziert und sichern das Existenzminimum jedes Einzelnen. Dazu werden auch die Regelsätze fortlaufend angepasst.

Jeder Mensch, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann, hat in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen. Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen sollen deshalb nicht nur Armut verhindern, sondern dem Leistungsberechtigten auch eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.

Zu den geforderten Korrekturen des Bundesverfassungsgerichtes an den Regelsätzen in der Grundsicherung haben wir uns in diesem Forum schon mehrfach geäußert, wie Sie in den Beiträgen der letzten Wochen nachlesen können.

Wir wünschen Ihnen, dass sich Ihr Gesundheitszustand wieder verbessert und Sie die Chance erhalten, Ihr Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung