Sehr geehrter Herr Gentzen,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Niemand wird vergessen oder muss durch das soziale Netz fallen. Dafür sorgt der Sozialstaat – unter anderem mit der Grundsicherung für Erwerbsfähige, mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder mit der Sozialhilfe. Diese Leistungen werden aus Steuern finanziert und sichern das Existenzminimum jedes Einzelnen. Dazu werden auch die Regelsätze fortlaufend angepasst.
Jeder Mensch, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann, hat in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen. Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen sollen deshalb nicht nur Armut verhindern, sondern dem Leistungsberechtigten auch eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
Zu den geforderten Korrekturen des Bundesverfassungsgerichtes an den Regelsätzen in der Grundsicherung haben wir uns in diesem Forum schon mehrfach geäußert, wie Sie in den Beiträgen der letzten Wochen nachlesen können.
Wir wünschen Ihnen, dass sich Ihr Gesundheitszustand wieder verbessert und Sie die Chance erhalten, Ihr Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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