Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Jochen Weinrich am 15. April 2013
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Die Kanzlerin direkt

Führerschein vor 1980

Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 (BRD) die ihren Führerschein bis einschl. 31.03.1980 erworben haben, sind berechtigt, auch Leichtkrafträder bis 125ccm zu führen.

Nun meine Frage :
Wann darf die nächste Generation das ?
Ich hätte nämlich auch gern einen Roller mit 125ccm.
Er ermöglicht mir das Fahren über die Autobahn und ist somit
ein guter und sehr günstiger Zweitwagenersatz !

Ich denke auch , das dies zusätzliche Stimmen im Wahlkampf-
Thema gibt .

Außerdem wollte ich noch sagen , das ich sehr stolz auf Sie Frau Bundeskanzlerin bin und denke , das Sie Ihre Sache gut
machen . Reden können viele , aber umsetzen nur die wenigsten .

Hochachtungsvoll :

Jochen Weinrich