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Die Kanzlerin direkt
"FÜR MICH ist die Ehe im GG die Ehe von Mann und Frau." -- ???
Ja super!! Frau Bundeskanzlerin,
wenn schon eine konservative Kanzlerin die RECHTSLOGISCH(!) ABSOLUT SELBSTVERSTAENDLICHE Auslegung des GG-Artikel 6 (1) zur persönlichen Ansichtssache erklärt - wie soll das noch weitergehen!?
Nach ewig-langer Kanzlerschaft müsste Ihnen, auch wenn Sie selber keine Juristin sind, das Grundprinzip der Auslegung jeder Rechtskodifizierung doch eigentlich wohl klar sein: Wie für jede Erklärung, so gilt auch hier: dass der zum Ausdruck kommende (Aussage-)Wille des Verfassers dieser Erklärung massgeblich ist für seine Auslegung, und gar nichts anderes sonst.
Zur Zeit der Aufstellung des GG war aber Homosexualität nun einmal uneingeschränkt eine Straftat!! Also ist es völlig ausgeschlossen, dass die Grund-Gesetz-Geber mit ihrer Festlegung: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." (GG, Artikel 6, 1) auch nur ansatzweise hierbei den "besonderen Schutz" des Staates auch für eine homosexuelle "Ehe"-Gemeinschaft - also, nach ihrer Überzeugung, eine kriminelle - überhaupt im Sinne gehabt haben könnten. (Die Bezeichnung " Ehe" benutze ich hier auch nur zur Unterscheidung von 'Lebensgemeinschaften' allgemein, da letztere ja nicht zwangsweise alle den sogenannten "ehelichen Verkehr" mit einbeziehen müssen.)
Wenn Sie bereits solch einen unabweisbar eindeutigen Zusammenhang schon zur persönlichen Ansichtssache erklären -- in dieser Frage -- was haben wir da noch zu erwarten!!!!!
[Frage:] Wollen Sie nicht endlich etwas auf die Beine stellen, um diesem wahnwitzigen Rationalitätsverlust auf dem Gebiet von Sexualität und Familie etwas entgegenzusetzen? Und was?---WernerBuhne.
Kommentare (11)Schließen
am 04. Juli 2017
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Kommentar zu Kommentar 1 am 07. Juli 2017
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am 14. Juli 2017
3.
am 15. Juli 2017
4.
am 17. Juli 2017
5.
am 31. Juli 2017
6.
am 31. Juli 2017
7.
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