Sehr geehrter Herr Friedrich,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Entscheidung für einen Energiemix mit oder ohne Kernenergie ist das Recht eines jeden Staates. Das gilt innerhalb der EU wie international und ist insbesondere in Artikel IV des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages geregelt. Das heißt: Auch wenn Deutschland 2011 den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen hat, respektieren wir das Festhalten anderer Staaten an der Kernkraft.
Weil Nuklearunfälle sich auch grenzüberschreitend auswirken können, dringt die Bundesregierung in der EU und international auf möglichst hohe und verbindliche Sicherheitsstandards bei der Nutzung der Kernenergie. Die sogenannten EU-Stresstests und der Aktionsplan der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Verbesserung der weltweiten nuklearen Sicherheit von 2011 sind wichtige erste Schritte auf dem Weg dorthin.
Was die Aufräumarbeiten des beschädigten Reaktorblocks in Fukushima anbelangt, so ist nach Informationen der Deutschen Botschaft in Japan das Reaktorgebäude 4 erstmals für Journalisten zur Besichtigung freigegeben worden. Die Begehung erfolgte parallel zu einer Besichtigung durch den japanischen Umwelt- und Kernkraftwerkunfall-Minister Hosono.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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