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Beantwortet
Autor Antje Weber am 16. Februar 2008
11978 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Ganztags alleinerziehend berufstätig und doch arm?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

zuerst darf ich mich kurz vorstellen. Ich bin alleinerziehende Mami (fast schon 44) von 3 Söhnen im Alter von 19, 13 und 6 Jahren. Mein Mann lebt seit 5 Jahren getrennt von mir und den Kindern. Ich habe mich im Jahre 2005 entschlossen, mit meinen damals 41 Jahren eine Vollzeit-Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin zu absolvieren. Mittlerweile bin ich kurz vor dem Examen. Ich habe mit meinen sehr guten Zeugnisnoten auch einen Arbeitsplatz als festangestellte Altenpflegerin ab Oktober 2008. Mein Bruttolohn hier wird ca 1800 Euro betragen. Mit Kindergeld und UVG für den kleinsten Sohn und Kindergeld wird das genauso viel monatliche Einnahmen bedeuten, wie momentan mit ALGII. Ich habe beide jüngeren Söhne in Hort bzw. Hausaufgabenbetreuung untergebracht, damit ich ganztags berufstätig sein kann und die Buben trotzdem zu guter Betreuung bei den Schularbeiten gelangen können. (Mein volljähriger Sohn wohnt mittlerweile allein.)

Diese Kosten sind aber nach Beendigung des ALGII-Bezuges ebenso alle zu entrichten. Bei Vollzeitbeschäftigung wird mir kein einziger Cent mehr Lohn übrigbleiben zum Leben, als momentan unter Bezug von ALGII mit Zuschüssen. Dies enttäuscht mich und trübt die Freude über meine bald erfolgreich abgeschlossene Ausbildung.

Meine Frage an Sie lautet:

Wird eine bessere finanzielle Entlastung von Alleinerziehenden in Aussicht gestellt werden?
Weshalb wurde der Haushaltsfreibetrag abgeschafft?
Wie kann eine alleinerziehende Mami (die sehr gerne arbeiten geht in diesem Beruf) berufstätig bleiben und leben, wenn eine Nachbarin, die gar nicht arbeiten gehen will, genau das selbe Geld in Form von ALGII monatlich zur Verfügung hat, wie wir?

Wäre es nicht ein prima Vorschlag, dass man den alten Menschen dienende Menschen überhaupt etwas finanzielle Erleichterung bieten könnte, damit es sich gut anfühlt, ein Monatsende erreicht zu haben?

Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie mir eine kleine Antwort schreiben könnten, damit ich nur einfach den Mut nicht verliere, sondern weiter an meinen Beruf und die gute Zukunft meiner Kinder glauben kann.

Mit freundlichem Gruß
A. Weber

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. März 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Weber,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zunächst einmal Anerkennung dafür, dass Sie die Doppelbelastung meistern und nun kurz vor dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin stehen.

Natürlich sprechen Sie ein wichtiges Thema an – die ausreichende Bezahlung. Jeder, der Vollzeit arbeitet, sollte davon auch leben können. Und wer arbeitet, sollte auch mehr haben als derjenige, der ausschließlich von staatlichen Sozialleistungen lebt. Die Lohnfindung ist Sache der Tarifparteien, also der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Für dieses Jahr deutet sich in den meisten Branchen eine kräftigere Einkommenssteigerung an als in den Vorjahren.

Der Staat hilft, und danach fragen Sie, zum einen über finanzielle steuerliche Entlastungen – beispielsweise eine niedrige Einkommensteuer oder Freibeträge für Kinder und für Alleinerziehende. So wurde an Stelle des Haushaltsfreibetrages ab 2004 ein „Entlastungsbetrag“ für Alleinstehende/Alleinerziehende von jährlich 1.308 Euro eingeführt. Geringverdiener und Alleinerziehende dürften vielfach gar keine oder nur eine geringe Einkommensteuer bezahlen müssen. Zum anderen können Menschen, die mit ihrer Arbeit zu wenig verdienen, aufstockendes Arbeitslosengeld II bekommen. Der Staat sorgt dadurch für ein existenzsicherndes Auskommen.

Zunächst viel Erfolg bei den Abschlussprüfungen und danach auch im Beruf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung