Sehr geehrte Frau Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zunächst einmal Anerkennung dafür, dass Sie die Doppelbelastung meistern und nun kurz vor dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin stehen.
Natürlich sprechen Sie ein wichtiges Thema an – die ausreichende Bezahlung. Jeder, der Vollzeit arbeitet, sollte davon auch leben können. Und wer arbeitet, sollte auch mehr haben als derjenige, der ausschließlich von staatlichen Sozialleistungen lebt. Die Lohnfindung ist Sache der Tarifparteien, also der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Für dieses Jahr deutet sich in den meisten Branchen eine kräftigere Einkommenssteigerung an als in den Vorjahren.
Der Staat hilft, und danach fragen Sie, zum einen über finanzielle steuerliche Entlastungen – beispielsweise eine niedrige Einkommensteuer oder Freibeträge für Kinder und für Alleinerziehende. So wurde an Stelle des Haushaltsfreibetrages ab 2004 ein „Entlastungsbetrag“ für Alleinstehende/Alleinerziehende von jährlich 1.308 Euro eingeführt. Geringverdiener und Alleinerziehende dürften vielfach gar keine oder nur eine geringe Einkommensteuer bezahlen müssen. Zum anderen können Menschen, die mit ihrer Arbeit zu wenig verdienen, aufstockendes Arbeitslosengeld II bekommen. Der Staat sorgt dadurch für ein existenzsicherndes Auskommen.
Zunächst viel Erfolg bei den Abschlussprüfungen und danach auch im Beruf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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