Sehr geehrter Herr Finger,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung sieht die steigenden Gaspreise mit Sorge, da sie Verbraucher und Wirtschaft stark belasten.
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes hat die Bundesregierung deshalb die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb am Gasmarkt geschaffen. Diese Maßnahmen beginnen jetzt zu greifen. Und es gibt in einigen Regionen für den Verbraucher die Möglichkeit, den Gasversorger zu wechseln. Der Wettbewerb muss jedoch noch weiter Fahrt aufnehmen, damit für die Verbraucher eine preisdämpfende Wirkung spürbar wird.
Im Übrigen prüft derzeit das Bundeskartellamt - unter Missbrauchsgesichtspunkten - die Preisgestaltung zahlreicher Gasversorgungsunternehmen. Anlass sind die angekündigten Preiserhöhungen für die Endverbraucher.
Die Ölpreisbindung ist nicht staatlich veranlasst und lässt sich nicht mit nationalen Maßnahmen beseitigen. Sie ist Bestandteil der langfristigen privatwirtschaftlichen Gaslieferverträge zwischen ausländischen Gasproduzenten und inländischen Gasimporteuren. Die Ölpreisbindung dient vor allem der Finanzierung der ausländischen Kosten für die Erschließung der Rohstoffvorkommen bzw. der Produktionskosten und der Transportinfrastruktur. Diese Preisbindung ist Bestandteil fast aller kontinentaleuropäischen Lieferverträge.
Die Preisbindung wird in den inländischen Gasversorgungsverträgen zwischen Gaslieferanten und der Industrie sowie regionalen und lokalen Gasversorgern weitergegeben.
Weitere Informationen zur Energieversorgung in Deutschland finden Sie hier:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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