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Abstimmungszeit beendet
Autor Niklas Karch am 28. Mai 2015
9114 Leser · 3 Kommentare

Familienpolitik

Geburtsvorbereitungsgeld

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Wie wäre es mit einem Zuschuss für Schwangere? Es wäre bestimmt eine Hilfe mit nur 100€ mehr im Monat sich darauf vorzubereiten Eltern, Vater bzw. Mutter zu werden. Es gibt Kosten die schon vor der Geburt anfallen, Kinderwagen, Renovierung des Kinderzimmers, Lernmittel wie Bücher oder auch kostenpflichtige Vorbereitungskurse und die Fahrtkosten zu den jeweiligen Terminen bei Ärzten. In Frankreich wird zum Beispiel eine Geburtsprämie in einer solch vergleichbarer Höhe ausgezahlt. Zudem gibt es immer weniger Paare die Eltern werden möchten, da das zunächst finanziell nicht mehr attraktiv ist. Deutschland wird immer älter und das ist nur ein Vorschlag, wie das verhindert werden könnte.

Über eine schnelle und positive Antwort freue ich mich sehr.

Freundliche Grüße

Niklas Karch

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Gabriele Klein
    am 06. Juni 2015
    1.

    Grundsätzlich eine gute Idee, , Wichtig fände ich allerdings dass im Zuge der Gleichberechtigung von Mann und Frau der Vater dieses Geld einstecken sollte...., Was meinen Sie mit der Aussage dass immer weniger Paare Eltern werden wollen? Angesichts der vielen allein erziehenden Mütter hab ich ein Problem damit dass beide kein Kind wollen, denn sehr viele Frauen haben es doch h ... nur ist eine Frau alleine leider kein Paar., ....Daher wäre es schon wwichtig den Mann wenigstens solange mit einer Geburtsprämie "einzubinden" bis wenigstens das Kind entbunden ist...

  2. Autor Niklas Karch
    Kommentar zu Kommentar 1 am 08. Juni 2015
    2.

    Eine sehr gute Anregung. Die Frage ist dabei doch, wie sehr der Vater in die Erziehung eingreift, bzw. eingreifen darf, wenn die Mutter das Kind alleine erziehen möchte. An dieser Stelle ist das Geld bei der Mutter, welche sich alleine darum kümmert doch besser aufgehoben, oder nicht? Ein verheiratetes oder verlobtes Paar kann das natürlich einfacher regeln. Im Endeffekt ist das Geld aber nicht für ein Elternteil sonder für das Kind anzulegen. Dies sollte auch festgehalten werden, auch wenn dadurch viel Bürokratie entsteht, sollten die Belege zumindest in der Steuererklärung nachgewiesen werden.

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