Sehr geehrter Frau Völlmer,
sehr geehrter Frau Reuter,
sehr geehrter Herr Eichler,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Thema Flüchtlingsströme nach Deutschland und Europa beschäftigt viele Menschen. In dieser Woche befassen sich alle drei dzk-Fragen mit diesem Thema. Deshalb haben wir die Antworten hier zusammengefasst:
Die Zahl der Flüchtlinge ist wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen in vielen Krisenregionen und politischer Verfolgung so hoch wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Wir Deutschen wissen aufgrund unserer Vergangenheit, welches menschliche Leid hinter jedem einzelnen Flüchtlingsschicksal steckt.
Es stimmt aber auch, dass wir die Not, die durch Bürgerkriege und ähnliche humanitäre Katastrophen ausgelöst ist, nicht hier in Deutschland beseitigen können. Deshalb ist es nach wie vor notwendig, die Hilfe vor Ort zu verstärken. Wichtig ist, dass die Menschen insbesondere in Nordafrika rasch auf eine bessere Lebensperspektive vertrauen können. Deutschland hilft dabei bilateral und gemeinsam mit den anderen EU-Staaten. Der Schwerpunkt der deutschen Flüchtlingshilfe liegt in der Hilfe vor Ort.
Zuwanderung und steigende Asylantragszahlen stellen Bund, Länder und Gemeinden derzeit vor große Herausforderungen. Die Verantwortung für die Unterbringung von Asylbewerbern - und damit auch die Finanzierung - liegt bei den Ländern bzw. bei den Kommunen. Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen dabei mit finanziellen Hilfen.
Deutschland sucht innerhalb der EU nach einer gemeinsamen umfassenden Antwort auf die Flüchtlingsströme. Deutschland setzt sich dafür ein, dass Fluchtursachen und Schlepperbanden bekämpft und schutzbedürftige Flüchtlinge innerhalb der EU gerecht verteilt werden.
Die Schengen-Binnengrenzen, also beispielsweise die Grenzen nach Polen und Tschechien, sind frei von Grenzkontrollen. Das ist im EU-weit verbindlichen Schengener Grenzkodex geregelt.
Zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, etwa der Diebstähle, die Sie ansprechen, lässt der Schengener Grenzkodex aber stichprobenartige Kontrollen ausdrücklich zu. Die finden auch statt! Die Bundespolizei nimmt solche Kontrollen seit Jahren erfolgreich vor. Sie arbeitet bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten eng mit der Polizei des Grenzlandes und ausländischen Partnerbehörden zusammen.
Die Bundespolizei ist also weiter an den Schengen-Binnengrenzen präsent, um der grenzüberschreitenden und Organisierten Kriminalität wirkungsvoll zu begegnen.
Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen und kontinuierlich weiter zu verbessern. Zur öffentlichen Sicherheit gehören der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie der Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Denn nur in einer Gesellschaft ohne kriminelle Bedrohung können sich Menschen persönlich und beruflich frei entwickeln.
Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Wichtig ist in diesem Zusammenhang - auch im Hinblick auf die Strafverfolgung -, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.
Wir haben zu der Flüchtlingsfrage bereits mehrfach Stellung genommen. Hier finden Sie unsere Antworten sowie aktuelle Beiträge dazu auf der Seite der Bundesregierung:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/grenzkontrollen...
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/fluechtingsprob...
http://direktzu.de/kanzlerin/messages/polizei-warnt-vor-n...
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/...
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/...
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (5)Schließen
am 17. August 2015
1.
am 18. August 2015
2.
am 19. August 2015
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.