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Abstimmungszeit beendet
Autor Markus Reimers am 17. Dezember 2013
9160 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Gehälter Kirchenämter

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
mich würde interessieren wie lange die Bezüge von Bischöfe, Priester usw. weiter von Steuergeldern bezahlt werden müssen? Wir sprechen von ca. 500 mio.€ pro Jahr die wir wegen einer Regelung von 1803 zahlen müssen. Kein Politiker scheint diese Regelung in Frage zu stellen, obwohl das Grundgesetz (lt. Informationen des Spiegels) ein Ende der Zahlung vorsieht - leider keinen konkreten Zeitpunkt.
Sehen Sie die Schuld des Staates noch nicht erfüllt oder sehen Sie die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung durch den Staat? Wir alle sparen, warum wird diese Regelung nicht geprüft und beendet?
Ich frage mich auch, was mit der Trennung zwischen Kirche und Staat in diesem Zusammenhang ist?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
M. Reimers

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 08. Januar 2014
    1.

    Es ist erstaunlich, wie wenige Leute nach dem Skandal mit Bischof Tebartz-van Elst dieses Thema interessiert.

    500 Mio € im Jahr aus dem Staatssäckel muss wohl übrig sein.

    Vielleicht war Weihnachten die falsche Zeit für diese Frage.

  2. Autor Wolf B.
    am 10. Januar 2014
    2.

    Im Zuge der verschiedenen Säkularisierungen eigneten sich damals (angefangen mit dem Religionsfrieden von 1555, den Westfälischen Frieden von 1648,) die weltlichen Gewalten geistliches Vermögen in beträchtlicher Höhe an. Im Gegenzug übernahmen die Herrscher die Verantwortung für die finanzielle Sicherheit der Kirchen.
    Mit dem Ende des Kaiserreichs war das vorbei. Die Demokraten schrieben die Trennung von Staat und Kirche 1919 in die Weimarer Verfassung. Gleichzeitig aber schützten sie darin auch das Eigentum der Religionsgemeinschaften.
    Die Rechte der Kirchen auf Staatsleistungen blieben also zunächst bestehen. Jedoch sollten die Länder diese Leistungen ablösen, indem sie die Kirchen auszahlten. Damit wäre die Sache erledigt gewesen. Gäbe es nicht einen kleinen Anschlusssatz im Verfassungsartikel: "Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf." Das aber geschah nie.
    Nachdem der Artikel 1949 wortgleich ins Grundgesetz übernommen worden war, ging auch der Bundestag stillschweigend über diesen Verfassungsauftrag hinweg. 64 Jahre lang. Weshalb die Bundesländer auch 2013 noch munter weiterzahlten.
    Die Höhe der Leistungen richtet sich dabei nicht nach der Anzahl der Kirchenmitglieder oder der Einwohner des jeweiligen Landes, sondern nach alten Rechtstiteln für aufgelöste Klöster, übernommene Kirchengüter und so fort.
    Der Bundestag müsste sich nur an den genannten Verfassungsauftrag halten. Dann würde zwar ein Ablösebetrag von einigen Milliarden Euro fällig. Doch die könnte der Staat einfach abstottern. Über die Jahre gesehen käme ihn das billiger, als auf ewig weiterzuzahlen. Und die Trennung wäre vollzogen, ohne dass einer Seite daraus ein Schaden entstünde.
    Doch obwohl die Debatte um die Staatsleistungen seit Jahrzehnten geführt wird und die Rechnungen längst gemacht sind, geschieht nichts. Vor allem aufseiten der Politik ist die Scheu groß. Man will sich bei den Steuerzahlern nicht unbeliebt machen, denen man plötzlich erklären müsste, wofür sie da eigentlich bezahlen. Auch nicht bei den Kirchenmitgliedern, die sich ihrer Rechte beraubt fühlen könnten und ja auch wählen dürfen.
    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-11/kir...

  3. Autor Wolfgang Mücke
    am 12. Januar 2014
    3.

    Die Kirchen bekommen die Zahlungen aus der Staatskasse auf der Grundlage eines Vertrages von 1803, weil die Kirchen vorher stark enteignet worden waren.
    Nun muss man feststellen: Die Enteignungen betrafen Vermögen, das die Kirchen vorher den Bürgern abgenommen hatten.
    .
    Heute sind die Kirchen wieder die reichsten Institutionen in Deutschland. Offensichtlich waren sie in der Lage, das enteignete Vermögen mit Geld aus dem Staatssäckel und den Kirchensteuern wieder aufzubauen.
    .
    Die Frage ist wirklich, ob der deutsche Staat weiterhin für die Enteignungen von vor 1803 bezahlen muss.

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