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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ulrike Weinrich am 22. September 2008
16154 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Gehalt für Kindererziehung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich möchte Ihnen gern die Frage stellen, warum es nicht möglich ist,
ein Gehalt für die Kindererziehung zu zahlen, statt Kinderbetreuung vorrangig außerhalb der Familie zu ermöglichen zu wollen.

Das Gehalt müsste einer adäquaten Arbeit entsprechen, und von ihm genauso Nebenkosten wie Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung etc. abgezogen werden wie bei jeder anderen Stelle auch. Kindergeld und Freibeträge entfielen.
Das hätte zur Folge, dass Familien sich frei entscheiden können, wie sie ihre Kinder betreuen , es würden klare und einfache Bedingungen für alle herrschen, und die Kindererziehung hätte das Gewicht , das angemessen und nötig ist.

Ich freue mich über eine Antwort von Ihnen

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Weinrich
Dipl.Oec.troph./Heilpraktikerin

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Oktober 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Weinrich,

vielen Dank für Ihren Brief, den wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass Eltern selbst entscheiden können, wie sie ihren Alltag mit Kindern organisieren. Dabei setzt sie auf einen Dreiklang aus finanziellen Leistungen, unterstützenden Netzwerken – vor allem durch Kinderbetreuung, und mehr Zeit für einander – z.B. durch eine familienfreundliche Arbeitswelt.

Erhebungen zeigen, dass die meisten Frauen mit kleinen Kindern einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Diesen Wunsch unterstützt die Bundesregierung zum Beispiel mit dem neuen Kinderförderungsgesetz: Ab August 2013 erhalten alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dabei geht es auch um ein frühe Förderung, die die Erziehung der Eltern ergänzt und Bildungsangebote über das Elternhaus hinaus eröffnet.

Eine alleinige Konzentration auf finanzielle Unterstützung kann den vielfältigen Bedürfnissen von Familien nicht gerecht werden. Deshalb schafft die Bundesregierung die Rahmenbedingungen, die die individuelle Entscheidung für Familie und Kinder erleichtern und echte Wahlfreiheit gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung