Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Thomas K. am 23. August 2016
22623 Leser · 10 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Gelber Schein????

Sehr geehrte Frau Merkel,

immer wieder höre ich von dem so genannten gelben Schein nach RuStAG 1913. Ich würde gerne wissen ob Sie diesen Schein besitzen und warum die Menschen die ihn nicht besitzen andere Deutsche sind und für diese andere Gesetze gelten. Bitte erklären sie doch mal verständlich worum es dabei geht.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Konrad

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 24. August 2016
    1.

    Meinen Sie: http://rustag1913.de/ ?
    Glauben Sie, das sei ernst zu nehmen?

  2. Autor Thomas K.
    Kommentar zu Kommentar 1 am 24. August 2016
    2.

    Wenn ich wüsste was es damit auf sich hat würde ich nicht fragen. Mich interessiert der Standpunkt unseres Bundespresseamtes und nicht der der ganzen youtuber. Man sagt ja auch an allen geschichten ist ein Hauch von Wahrheit drann.

  3. Autor S. G.
    am 25. August 2016
    3.

    Wenn ich es ihnen erklären darf:
    Als erstes: Deutschland ist ein besetztes Land, und die BRD ist der Verwalter dieses besetzten Landes mit Steuernummer und allem drum und dran.

    Der Gelbe Schein ist ein Dokument, das als Ausweis für Deutsche Staatsbürger fungiert. Zu Unterscheiden ist hier, das Deutschland unter der BRD und das Deutschland des dritten Reiches. Im Sinne der Entnazifizierung erhalten sie von der BRD einen anerkannten Personalausweis, der nicht zweifelsfrei belegt, dass sie aus der Linie eines Hitlerdeutschen stammen. Der Gelbe Schein hingegen dient eben genau dazu.

    Die rechte Szene propagiert seit langen, dass sie sich als staatenloser Europäer doch bitte einen solchen Schein ausstellen lassen sollen, damit das Deutsche Reich anhand von Bürgerstimmen als autark gillt und sich von der BRD abspalten kann.

    Angesichts der Tatsache, dass unsere Regierung offenbar gar keine Anstalten macht das Deutsche Volk von dieser Besetzungspolitik zu befreien, mag das ja auch als sinnvoll erscheinen. Allerdings ist die Alternative keine Schöne. Denn wenn sie nicht zukünftig von einem selbst ernannten Reichsführer regiert werden wollen, sollten sie dieser Bewegung tunlichst keine Beachtung schenken. Denn am Ende kommt es nicht darauf an ob wir Deutsche oder Europäer sind, am Ende sind wir alle bloß Menschen und es ist durchaus erlaubt darauf zu hoffen, dass das irgendwann auch einmal die dämlichsten Politiker begreifen.

  4. Autor S. G.
    am 25. August 2016
    4.

    Und nein, kein Beamter darf einen solchen Schein besitzen. Dementsprechend besitzt auch die Bundeskanzlerin keinen solchen Schein und sie will ihn auch nicht. Viel mehr ist ihr daran gelegen Europa zu vereinigen und Grenzen verschwinden zu lassen. Ob das nun gut oder schlecht ist will ich nicht beurteilen, letztenendes hat es wohl auch diese Medallie zwei Seiten. Mit dem Einfluss der U.S.A. hat sie wahrscheinlich sogar 3. Auf jeder Seite findet sich allerdings die Ausbeutung von möglichst armen Menschen, soviel steht fest.

  5. Autor Norbert Stamm
    am 25. August 2016
    5.

    Ja, an der alten Geschichte ist was dran: Es gab mal das "Deutsche Reich".
    Aber nach 1913 war es zweimal im Eimer.
    Eigentlich wäre dies eine Frage, die das Bundespresseamt rundherum klar und ungeschminkt beantworten könnte. Aber ob sie die Hürde schaffen wird?

    Eben fand ich das:

    Schüsse bei SEK-Einsatz bei "Reichsbürger" in Sachsen-Anhalt
    Aktualisiert am 25. August 2016, 14:14 Uhr

    Als "Reichsbürger" widersetzt sich ein Mann einer Zwangsräumung. Zum zweiten Anlauf rückt die Polizei mit Spezialkräften an. Der 41-Jährige wehrt sich. Dann fallen Schüsse.

    Bei einer Zwangsräumung bei einem sogenannten Reichsbürger in Sachsen-Anhalt ist es zu einer Schießerei mit drei Verletzten gekommen. Der 41 Jahre alte Bewohner des Geländes in Reuden bei Zeitz wurde bei dem Schusswechsel am Donnerstag schwer verletzt, wie eine Polizeisprecherin in Halle sagte.
    Der Mann kam mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus. Zwei Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) seien leicht verletzt worden.
    Sowohl der 41-Jährige als auch Polizisten hätten nach ersten Erkenntnissen geschossen. Von wem der Schusswechsel ausging, war den Angaben zufolge zunächst unklar. Experten des Landeskriminalamts begannen am Mittag damit, das Geschehen zu rekonstruieren.
    Die Polizei war am Morgen mit einem Großaufgebot und SEK nach Reuden gekommen, um die Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher zu unterstützen. Ein erster Versuch sei am Vortag gescheitert, sagte die Polizeisprecherin weiter. Es sei um eine nicht beglichene Grundschuld gegangen.
    Am Donnerstag seien neben dem 41-Jährigen rund 15 weitere Menschen auf dem Gelände gewesen. Sie hätten die angemeldeten Behördenvertreter mit Pflastersteinen und weiteren Gegenständen beworfen, wie die Polizei weiter mitteilte. Dann seien Schüsse gefallen. Der 41-Jährige sei Anhänger der sogenannten Reichsbürger, die die Bundesrepublik nicht anerkennen.
    Einer der verletzten SEK-Beamte habe eine Halsverletzung, die von der Schießerei herrühren könnte, sagte die Polizeisprecherin weiter. Der zweite Beamte sei von einem der Unterstützer gebissen worden.© dpa

  6. Autor Norbert Stamm
    am 29. August 2016
    6.

    Dazu hab ich mal bei Wikipedia nachgeschaut:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsau...

    Dort ist ein gelber Schein abgebildet. Im Text steht u. a. :

    Der Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich dann verlangt, wenn entsprechende Rechtsfolgen von Gesetzes wegen an die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person geknüpft sind, diese also nur eintreten, wenn die Person nachweislich deutscher Staatsangehöriger ist. So wird er in einigen Bundesländern zur Ernennung zum Beamten benötigt, was allerdings keine in Deutschland allgemeingültige Praxis ist; teilweise wird allein auf Grundlage eines Reisepasses oder Personalausweises mit Vermerk der deutschen Staatsangehörigkeit verbeamtet. Beispielhaft sei weiter der Fall genannt, dass ein Deutscher die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen oder das Kind adoptieren möchte und dieses dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen würde. Ferner dient das Dokument bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit auch zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber ausländischen Behörden, bei denen um Entlassung aus der fremden Staatsangehörigkeit nachgesucht wird.
    Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren Vorfahren bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt). Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte Urkunden (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Ariernachweise, Soldbücher (Wehrmachtsausweis), Kennkarten usw.), Pässe und Ausweise des Antragstellers und der Vorfahren sowie – falls vorhanden – für sie in Deutschland ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse oder das Stammbuch der Familie beizubringen. Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.

  7. Autor Norbert Stamm
    Kommentar zu Kommentar 3 am 29. August 2016
    7.

    Jeder Bundesbürger hat die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Nach dem Grundlagenvertrag wurden 1973 beide deutsche Teilstaaten Mitglieder der UNO und damit allseits als Staaten anerkannt. Allerdings mit eingeschränkter Souveränität, insofern die Allierten Vorbehaltsrechte weiterbestanden. Ob diese mit der Vereinigung beider Staaten 1990 bzw. mit den Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz mit USA und Großbritannien am 02.08.2013 außer Kraft gesetzt wurden, ist umstritten (Der Historiker Josef Foschepoth bestreitet dies). Außerdem ist die Feindstaatenklausel bislang nicht aus der UN-Charta gestrichen, gilt jedoch als hinfällig.

  8. Autor Thomas K.
    am 30. August 2016
    8.

    Liest sich ja alles ganz nett aber mir geht es um ein offizielles Statement. Also ist die einzigst befriedigende Antwort eine Antwort vom Bundespresseamt.
    Das was ich hier lese habe ich alles schon durch doch nirgends gibt es darauf irgndeine wirklich amtliche Aussage.

  9. Autor Norbert Stamm
    am 30. August 2016
    9.

    Ihre Frage habe ich ja unterstützt, aber Zweifel ob die Pro-Stimmen reichen werden.
    Wenn's nicht klappt, sollten Sie vieleicht mal bei Ihrem Standesamt anfragen.

  10. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.