Sehr geehrter Herr Mayr,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Am 17. Oktober 2008 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarkts beschlossen.
Es stabilisiert nicht nur das Finanzsystem und dient nicht nur dem Schutz von Bankinteressen, sondern es dient vor allem dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Denn ein stabiler Finanzmarkt ist ein öffentliches Gut: für kleine und große Unternehmen, für Gemeinden, für jeden, der private Altersvorsorge betreibt und für alle Sparer. Nur ein Eingreifen des Staates kann das dringend notwendige Vertrauen zurückbringen, damit das Finanzsystem funktioniert.
Für die Banken gibt es das nicht zum Nulltarif. Für die Übernahme von Garantien muss eine Bank eine marktgerechte Vergütung zahlen. Wenn der Staat das Eigenkapital eines Finanzinstituts aufstockt, erhält er dafür beispielsweise Aktien – und erwirbt dadurch Rechte und die Option, an künftigen Gewinnen teilzuhaben. Übernimmt der Staat Problemaktiva, d.h. schlechte Vermögenswerte, tauscht er sie gegen Schuldtitel mit angemessener Verzinsung.
Institute, die Leistungen aus dem Maßnahmenpaket in Anspruch nehmen, müssen dafür zudem bestimmte Auflagen erfüllen, etwa
· die Einschränkung besonders risikoreicher Geschäfte,
· eine Höchstgrenze für Vorstandsbezüge von 500.000 Euro,
· den Verzicht auf Bonuszahlungen sowie
· den Verzicht auf Dividendenausschüttungen
Die Gegenleistungen, die die einzelnen Finanzinstitute erbringen müssen, können sich nach Art der Stabilisierungsmaßnahme unterscheiden. Sie unterstreichen, dass die Unternehmen das ihnen Mögliche zur Überwindung der Krise beitragen müssen.
Weitere Informationen zu den Hilfen der Bundesregierung und den Gegenleistungen der Banken finden Sie beim Bundesfinanzministerium:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_69116/DE/Buerger...
Jetzt geht es auch darum, die wirtschaftliche Schwächephase zu überwinden, die durch die Krise auf den Finanzmärkten verursacht ist. Die Bundesregierung hat daher zwei Konjunkturpakete beschlossen. Sie sollen Kräfte für Wachstum und Beschäftigung freisetzen und enthalten auch Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar in Form finanzieller Entlastungen zugute kommen. Dazu gehören die Senkung der Einkommenssteuer, des Beitrags zur Krankenversicherung sowie eine Reihe von Familien- und kinderbezogenen Leistungen.
Die Bundesregierung ist sich dabei durchaus der Schuldenproblematik bewusst. Darum will sie eine Schuldenbremse in das Grundgesetz einbauen. Denn das Ziel eines ausgeglichenen Staats- und Bundeshaushaltes bleibt unverändert gültig.
Weitere Informationen zu den Konjunkturpaketen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Tagclo...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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