Sehr geehrter Herr Laufer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Energiewende liegt der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung sehr am Herzen. Deswegen hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr umfangreiche Maßnahmen beschlossen, damit wir den Ausstieg aus der Atomenergie schaffen und gleichzeitig die getroffenen Klimaschutzziele erreichen können. Bis 2020 soll dafür der Anteil der erneuerbaren Energien auf mindestens 35 Prozent steigen. Einen sehr großen Anteil daran wird die Windenergie haben. Deshalb unterstützt es die Bundesregierung, wenn vor Ort Windparks geplant und gebaut werden sollen.
Allerdings hat sich Deutschland auch zum Erhalt der biologischen Vielfalt verpflichtet. Zahlreiche internationale Übereinkommen, europarechtliche Regelungen wie auch die nationale Gesetzgebung befassen sich mit dem Schutz der Artenvielfalt. Die Fledermäuse beispielsweise sind geschützte Arten nach der europäischen Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Ihr Schutz ist für uns verbindlich.
Beim Betrieb von Windenergieanlagen besteht die Gefahr, dass Fledermäuse mit den Windrädern zusammenstoßen. Deshalb gibt es im Vorfeld von Genehmigungen Untersuchungen zum Vorkommen von Fledermäusen. Eine Gefährdung dieser Tiere soll so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Forschung zu den technischen Möglichkeiten zum Schutz der Fledermäuse beim Betrieb von Windenergieanlagen.
So können wir beides erreichen: den Bau neuer Windräder und den Erhalt geschützter Arten wie der Fledermäuse. Das wird hoffentlich auch im Falle der geplanten Windräder in der Gemeinde Langwieden möglich sein. Die Hoheit über eine solche Genehmigung liegt allerdings bei den zuständigen Behörden vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (1)Schließen
am 01. Juni 2012
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.