Sehr geehrter Herr Moritz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Thema Biopatente ist ein hochkomplexes Thema. Es befindet sich an der Schnittstelle von Naturwissenschaften, Gesetzgebung, Rechtsprechung und wirtschaftlichen Nutzinteressen. Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Frage: Wo verläuft die Grenze zwischen dem klassischen, nicht patentierbaren Züchtungsverfahren und Züchtungsverfahren mit einer technischen Besonderheit, die grundsätzlich patentierbar ist.
Die Bundesregierung hat sich mit diesem Problem befasst. Sie hat zu Kolloquien, Veranstaltungen und Runden Tischen eingeladen, um das Thema mit Experten aus Wissenschaft und Politik, mit Verbänden und Kirchen, mit Züchtern sowie Wirtschaftsvertretern und natürlich mit besorgten Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.
Da die Grundlagen der Biopatentierung im europäischen Recht geregelt sind, kann es keinen deutschen Alleingang geben. Allerdings erfordern der technologische Fortschritt und die Patenterteilungspraxis aus Sicht der Bundesregierung eine Anpassung des europäischen Patentrechts an die aktuelle Entwicklung.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die land- und forstwirtschaftlichen Züchter nicht durch patentgestützte Verbietungsrechte und Lizenzgebühren behindert werden dürfen. Dennoch darf man dabei nicht übersehen, dass der Schutz biotechnologischer Erfindungen durch das Patentrecht gerade für ein Hochtechnologieland wie Deutschland von großer Bedeutung ist. Auch hier zeigt sich wieder, wie schmal der Grat zwischen dem geltenden europäischen Biopatentrecht und den berechtigten Interessen der Landwirte und Züchter ist.
In diesem Zusammenhang hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner dafür ausgesprochen, schon aus ethischen Gründen einen patentfreien Bereich für landwirtschaftliche Nutztiere zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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