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Abstimmungszeit beendet
Autor Horst Murken am 28. Juni 2016
10907 Leser · 10 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Gerichtsgebühren trotz PKH ohne Auflagen

Sehr geehrte Frau Bundeskunzlerin,
aufgrund von Druck des EGMK wurde 2011 in unserer Republik ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren beschlossen.
Wer gegen überlange Gerichtsverfahren bei SG/LSG vorgeht, kann PKH bekommen. Dann aber werden trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Ich sehe darin einen Verstoß gegen Ar.t 3 GG und Art. 6 EMRK.
Bezahlt man diese Gerichtskosten nicht, werden die Verfahren nach sechs Monaten geschlossen und dann fallen trotzdem noch Gebühren an.
Arme Menschen werden also um ihr Recht bebracht, ihre Rechte vor Gerichten durchzusetzen.
Dem BMAS ist dies bekannt. Allerdings sieht man dort keinen Handlungsbedarf.

Mein Blog dazu: Prozesskosten.blogger.de

Frau Bundeskanzlerin, kann ich hoffen, daß Sie sich dieses Problem ansehen und Abhilfe schaffen, so daß auch Arme ihre Rechte bekommen können?

Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor Stefan Duscher
    am 29. Juni 2016
    1.

    Bitte spezifizieren Sie den Vorgang, bei genehmigter Prozesskostenbeihilfe und unveränderter Nichtleistungsfähigkeit wird meines Wissens der Betrag mindestens gestundet, Details richten sich nach diversen hier irrelevanten Aspekten.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juni 2016
    2.

    Horst,
    so richtig kann ich das nicht glauben!
    .
    Bitte verwenden Sie keine Abkürzungen. Das macht
    die Sache für Aussenstehende noch schwieriger.
    .
    Meinen Sie mit >EGMK< das *EMRG*
    >Europäische Menschenrechts Gericht<
    in Strasbourg?
    .
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn
    Ihnen PKH bewilligt wurde, Sie einen
    Prozesskostenvorschuss
    bezahlen mussten?
    .
    Bitte erläutern Sie den Fall näher. Und zwar
    so, dass ihn auch Laien verstehen können.

  3. Autor Horst Murken
    am 29. Juni 2016
    3.

    Ich meinte das EGMR und diesen Titel: "Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2010", wurde veröffentlicht durch das Bundesministerium der Justiz, leider finde ich es dort nicht mehr. Wichtig ist jedenfalls die S. 5.

    Herr Duscher hat Recht, so wird normalerweise verfahren. Nicht aber bei überlanger Verfahrensdauer. Dazu ist extra § 183 Satz 6 SGG eingeführt worden.

    Herr Jakob, es ist, wie ich sage. PKH ohne Auflagen wurden genehmigt und trotzdem wurden die Gerichtskosten im Voraus verlangt. Da ich diese nicht leisten konnte, wurden die Verfahren nach gut sechs Monaten geschlossen und eine verringerte Gebühr verlangt.

    Zuständig ist für meine Fälle die 37. und 38. Kammer beim LSG Berlin-Brandenburg. Dort kann sich jeder gerne erkundigen, die Zentrale hat diese Rufnummer: 0331-9818-5

    Ich habe erst in den letzten Tagen erfahren, daß das LSG keinen Präsidenten hat. Ein unmöglicher Zustand, wie ich finde.

    Ich verweise auf meinen Blog: Prozesskosten.blogger.de und speziell diesen Schriftwechsel, siehe letzte Seite: https://www.dropbox.com/s/ox6rkhft1zad2hk/scan%2025-09-20...

  4. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juni 2016
    4.

    Noch ein Wort zum Europäischen Menschen-
    rechtsgerichtshof in Strasbourg.
    .
    Im Zusammenhang von zwei offenkundig gefälschten
    Gerichtsprotokollen habe ich mich ebenfalls an
    dieses Höchste Gericht gewandt.
    .
    Erst wollten sie meinen Fall nicht zur Entscheidung annehmen.
    Nach einem Jahren langen hin und her, wurde meine Klage
    dann doch zur Entscheidung angenommen. Aber nur unter
    der Auflage, dass der Fall in aller Öffentlichkeit geführt
    wird. Damit war ich einverstanden und bekam
    das Aktenzeichen: 38222/97.
    .
    Das Urteil lautete:
    .
    *In einer geheimen Sitzung wurde beschlossen,
    dass die Klage nicht zur Entscheidung
    angenommen wurde.*

  5. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juni 2016
    5.

    Horst,
    in Hinblick auf den bewilligten PKH - Antrag
    und die Forderung Gerichtskosten-
    Vorschuss zu zahlen, kann ich
    nur ungläubig den Kopf
    schütteln!

  6. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juni 2016
    6.

    Ich bin sehr gespannt, ob die Frage/der Beitrag
    unter die *Top-Drei* kommt. Wenn *Ja* bin
    ich gespannt, was die Bundeskanzlerin
    antwortet. Doch bis dahin ist noch
    ein weiter Weg.
    .
    Was sagt Ihr Rechtsanwalt
    zu dieser Sache?

  7. Autor Stefan Duscher
    am 29. Juni 2016
    7.

    Die Argumentation kann irgendwie nicht ganz stimmen, denn Par 183 SGG behandelt das VERMEIDBAR überlange Verfahren, sprich: Eine Partei soll das Verfahren nicht ewig in die Länge ziehen können.

  8. Autor Horst Murken
    am 29. Juni 2016
    8.

    Herr Duscher scheint nicht sehr gut lesen zu können, § 183 SGG behandelt Gerichtskostenfreiheit und Satz 6 lautet: 6Die Kostenfreiheit nach dieser Vorschrift gilt nicht in einem Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2).

    Erhard, ich freue mich über jede Unterstützung, möglichst bei vielen Membern oder Lesern. Es ist eine Gesetzeslage, die eindeutig nur gegen Arme gerichtet ist - und dies von einem SPD-geführten Ministerium.

    Einige Verbände habe ich schon angesprochen, scheinen aber nur mäßig interessiert. Möglicherweise verstehen diese aber auch das Problem nicht, da die solchen eindeutig Rechtsbruch bei einem BMAS nicht vermuten.

    Mit meinem hierfür zuständigen Anwalt habe ich noch nicht gesprochen. Der vollstreckt übrigens gerade gegen das LSG. Ansonsten vertrete ich mich vor dem SG und LSG lieber alleine. Aber für das BSG (habe PKH dort bekommen) habe ich wohl einen sehr guten Anwalt gefunden.

    Die BRAK hat sich klar positioniert, siehe meinen Blog.

  9. Autor Stefan Duscher
    am 30. Juni 2016
    9.

    @ Herr Munken,

    Wovon weicht nun Ihre Aussage von meiner ab ? Die Rechtsprechung quillt über mit Beschlüssen der SGe, die genau das auch in die Praxis umsetzen, selbst Gutachten können auf Basis dieser Norm als obsolet erklärt werden. Findet man tausendfach in den Kommentaren von Beck o.a.

  10. Autor Horst Murken
    am 15. Juli 2016
    10.

    Herr Duscher, Ihre Aussage ist schlicht falsch. § 183 SGG bitte einfach lesen, statt zu behaupten, dieser § würde vermeidbar überlange Gerichtsverfahren behandeln.

    Inzwischen wird das Gesetz nochmal festgeschrieben, vgl. BT-Drucksache 18/9092, Seite 21ff. Endgültig soll wohl im September abgestimmt werden. Daher suche ich Unterstützung durch Presse, Verbände und Politiker.

    Und ich wundere mich, daß hier so viele sich für eine verfassungswidrige Regelung aussprechen, indem sie mit "nein" stimmen und sich damit gegen Art. 3 GG und Art. 6 EMRK stellen.

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