Sehr geehrter Herr Bäuerle,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Krankenhäuser werden von den Bundesländern geplant. Ziel ist, dass die Menschen im Einzugsbereich bedarfsgerecht mit leistungsfähigen und wirtschaftlich selbstständigen Krankenhäusern versorgt sind. Die Bundesländer stellen auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der landeseigenen Krankenhausgesetze Krankenhauspläne auf. Darin sind die Standorte der Krankenhäuser und der Entwicklungsbedarf enthalten. Der Krankenhausplan gibt Auskunft, wo und welche Veränderungen bei den Fachstationen und Bettenzahlen vorgesehen sind.
Wenn in bestimmten Regionen – bedingt zum Beispiel durch Alterung und Abwanderung – über die Jahre weniger Menschen wohnen, kann es zu einem geringeren Bedarf an Krankenhäusern kommen. Ein Krankenhaus würde sich nicht mehr rechnen. Bei der Krankenhausplanung muss deshalb berücksichtigt werden, wie viele Menschen eine Krankenhausstation im Jahr behandelt – differenziert nach Krankheitsbild.
Wenn beispielsweise eine Geburtsstation nur wenige Frühgeburten im Jahr betreut, stellt sich die Frage, ob diese nicht besser in einer Klinik behandelt werden, die auf die Behandlung spezialisiert ist. In spezialisierten Kliniken mit vielen Fällen verfügen Mediziner und Pflege über mehr Erfahrungen und eine bessere technische Ausstattung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Entscheidung nehmen kann, wo sich welche Krankenstationen befinden sollen. Wir können Ihnen deshalb nur empfehlen, sich an das Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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