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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Gesetzesbruch=Vertrauensbruch
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
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es gibt für alles Vorschriften bzw. Gesetze.
Auch für den Umgang mit Petitionen.
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Auf Anregung des Europa-Parlaments habe ich meine
sachlich begründete und rechtlich zulässige Petition
am 3. Oktober 2013 beim Deutschen Bundestag
eingereicht.
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Bis heute >28. Oktober 2013< habe ich noch nicht
einmal eine Eingangsbestätigung erhalten. Von
einem Registrierbescheid ganz zu schweigen.
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Ich möchte Sie gern fragen, ob Sie sich dafür einsetzen
wollen, dass meine Petition frist- und formgerecht
bearbeitet und mit einer Entscheidung basierend
auf Recht und Gesetz abgeschlossen wird?
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Ihr Wähler
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Erhard J.
Kommentare (3)Schließen
am 19. November 2013
1.
am 20. November 2013
2.
am 24. November 2013
3.
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