Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Jean-Luc Moullet am 17. Juli 2017
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Die Kanzlerin direkt

Gewaltungtrennung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
bei der Abstimmung des Bundestages über die homosexuelle Ehe habe ich erfahren, dass Sie auch abgestimmt hatten. Meine Frage ist : Warum darf jemand der exekutiven Gewalt auch als Mitglied der gesetzgebenden Gewalt abstimmen? Ich habe immer geglaubt, die zwei Gewalten seien streng getrennt. Gibt es also einen bestimmten Grund, der das erlaubt?
Vielen dank für Ihre Antwort.