Sehr geehrter Herr Vogel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für das Rundfunkwesen (Hörfunk und Fernsehen) und seine Finanzierung sind die Länder zuständig. Deshalb können wir zu Ihrem Anliegen nur in allgemeiner Form Stellung nehmen. Wir bitten dafür um Verständnis.
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Das sind die Landesrundfunkanstalten, die sich in der ARD zusammengeschlossen haben, das ZDF und das Deutschlandradio. Die GEZ hat die Aufgabe, die Rundfunkgebühren einzuziehen.
Die Bundesregierung hat wegen der Kompetenzverteilung, die im Grundgesetz geregelt ist, keine Möglichkeit, auf die Rundfunkfinanzierung oder die Arbeit der GEZ Einfluss zu nehmen.
ARD, ZDF und Deutschlandradio erfüllen mit ihren Angeboten den gesetzlichen Programmauftrag, die Bevölkerung umfassend mit Beiträgen aus den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu versorgen. Damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Aufgaben erfüllen können, sind sie – so hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden – mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. Die Rundfunkgebühr ist die wichtigste Finanzierungsquelle.
Die Gebührenfinanzierung soll es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglichen, ein Programm anzubieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht – unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 11. September 2007 erneut festgestellt: Es darf den privaten Rundfunk in seiner gegenwärtigen Form – mit weniger strengen Anforderungen als an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – nur geben, solange ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem im Wettbewerb mit privaten Veranstaltern bestehen und seinen Funktionsauftrag erfüllen kann.
Die Länder haben die Aufgabe, die Rundfunkordnung auszugestalten. So haben sie auch die Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Staatsverträgen geregelt. Neben den Gebühren finanziert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber auch durch Einnahmen aus der Rundfunkwerbung und sonstige Einnahmen. Vorgaben für die Ausstrahlung von Werbung durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten enthält der Rundfunkstaatsvertrag (RStV).
Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die Rundfunkgebührenerhebung sind ausschließlich Ländersache. Bei wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Rundfunks (wie der Gebührenfrage) macht die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten den Landtagen konkrete Vorschläge. Die Landtage haben letztendlich zu entscheiden.
Die Ministerpräsidenten überlegen zur Zeit, die Gebührenerhebung zu reformieren. Eine Steuerfinanzierung haben sie allerdings ausgeschlossen, weil sonst die Staatsferne des Rundfunks nicht mehr gewährleistet wäre.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- aktueller Rundfunkstaatsvertrag (RStV):
http://www.alm.de/fileadmin/Download/Gesetze/RStV_aktuell...
(vgl. § 12 ff. RStV)
- ARD als freiwilliger Zusammenschluss aller Landesrundfunkanstalten: http://www.ard.de/intern/organisation/rechtsgrundlagen/-/...
- Rundfunkgebühren beim ZDF: http://www.unternehmen.zdf.de/index.php?id=194&artid=...
- Rundfunkgebühren beim Deutschlandradio: http://www.dradio.de/wir/rundfunkgebuehren/
- Ständiger Vorsitz der Rundfunkkommission der Länder: Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz (Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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