Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Angela Widura am 26. Juni 2017
5510 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

GEZ - Befreiung für unterhaltspflichtiges, studierendes Kind

Sehr geehrte Frau Merkel,

unsere Tochter studiert nicht am elterlichen Wohnort (ca. 150 km entfernt), ist dort auch gemeldet.

Ihre Mitbewohnerin bezieht BAFÖG, muss deshalb KEINE
Rundfunk-Gebühren bezahlen.

Unsere Tochter hat kein eigenes Einkommen!
Da wir (diesmal leider) etwas zu viel verdienen, bekommt sie kein BAFÖG und MUSS Rundfunkgebühren bezahlen!!!
Wo ist da die Gerechtigkeit?
Wir bezahlen schon GEZ für unsere Wohnung und müssen jetzt auch noch die GEZ für die dortige Wohnung bezahlen.
Wir bemühen uns, dem Staat nicht "auf der Tasche" zu liegen, finanzieren alles selbst und werden dann sozusagen bestraft?!

Ein Antrag auf Befreiung wurde vom Beitragsservice (ARD/ZDF) abgelehnt.
Können Sie uns in dieser Angelegenheit (sicherlich auch anderen Eltern) helfen?

Wir freuen uns auf Antwort

Viele Grüße
A. Widura