Sehr geehrter Herr Witzel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Vorweg: Für den inländischen Rundfunk sind in Deutschland nicht der Bund, sondern die Länder zuständig. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz. Nicht Bundesgesetze, sondern Staatsverträge, die zwischen allen 16 Bundesländern geschlossen worden sind, regeln die Rechtsgrundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Darum kann die Bundesregierung auf Themen wie die Finanzierung des Rundfunks, die Rundfunkgebühren oder Werbebeschränkungen keinen Einfluss nehmen. Ansprechpartner wäre die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz.
Nun zu Ihren Fragen, die wir nur in allgemeiner Form beantworten können:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird vorrangig über Gebühren finanziert und nur eingeschränkt über Werbeeinnahmen. Dieser Grundsatz leitet sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab und ist im sogenannten Rundfunkstaatsvertrag festgelegt. Unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen, sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein Programm anbieten können, das die Bevölkerung umfassend mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung versorgt.
Die Bundesländer haben daher konkrete Grenzen für Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Unter anderem gilt die Regel, die Sie angesprochen haben: Nach 20.00 Uhr, an Sonntagen und an Feiertagen, die im ganzen Bundesgebiet gelten, darf keine Werbung gezeigt werden.
Die Haushaltsabgabe soll nach dem Willen der Bundesländer ab 2013 gelten und die bisherige GEZ-Gebühr ersetzen. Im Juni dieses Jahres haben sich alle Länder auf diese Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland geeinigt. Den Staatsvertrag, der die Änderung regelt, wollen die Ministerpräsidenten am 15. Dezember unterzeichnen. Danach müssen ihn noch alle Bundesländer ratifizieren.
Ab dem 1. Januar 2013 soll dann jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen. Die Gebühr soll nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern pro Haushalt anfallen. Bei Betriebsstätten richtet sich der Betrag nach der Beschäftigtenzahl.
Mit dieser Reform wollen die Länder ein System zur Rundfunkfinanzierung einführen, das einfacher ist: Die Gebührenzahler werden nicht mehr so stark kontrolliert. Der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten verringern sich deutlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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