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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Klaus N. am 14. März 2008
9997 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

GEZ PC ein neuartiges Rundfunkgerät

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich habe keinen Fernseher und kein Radio. Nun habe ich auch den Telefonanschluss der Telekom gekündigt. Somit habe ich keinen Internetzugang mehr.

Die GEZ sagt, wenn ich keine Gebühr zahlen will, muss ich den PC entsorgen. Laut Vorschrift ist schon der Besitz des PC gebührenpflichtig. Dann habe ich keine Möglichkeit, Briefe zu schreiben und behördliche Dinge mit dem PC zu verfassen.

Meine Frage:

Warum machen Sie solch ein Gesetz, dass den Bürger in Zwangslagen bringt?
Warum darf ich den PC nicht zum Briefe schreiben benutzen ?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus N.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. April 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Neudek,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das inländische Rundfunkwesen (Hörfunk und Fernsehen) einschließlich seiner Finanzierung fällt in die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder. Deshalb kann die Bundesregierung keinen Einfluss auf das Rundfunkgebührenwesen oder die Aufgaben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nehmen.

Änderungen der rechtlichen Grundlagen können nur die Länder vornehmen. Wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks - insbesondere die Gebührenfrage - werden von allen Ländern gemeinsam geregelt. Hierfür ist die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder zuständig. Der ständige Vorsitz dieser Kommission liegt beim Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz. Die Adresse: Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung