Sehr geehrte Frau Parlak,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Einsatz von Giftgas gegen die eigene Bevölkerung ist ein abscheuliches Verbrechen. Der UN-Sicherheitsrat hat deshalb am 27. September die Syrien-Resolution 2118 verabschiedet. Die Resolution verpflichtet die syrische Regierung zur Abrüstung ihrer Chemiewaffen. Die Resolution enthält detaillierte Bestimmungen, wie die Vernichtung der Waffen umzusetzen ist. Sollte dieser Fahrplan nicht eingehalten werden, können weitergehende Maßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta beschlossen werden.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird dem Sicherheitsrat bis zum 7. Oktober Vorschläge unterbreiten, wie die UN, die Organisation für die Vernichtung von Chemischen Waffen (OVCW) und die UN-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Resolution helfen können. Deutschland unterstützt die Arbeit der OVCW aktiv. So hat die Bundesregierung zwei Millionen Euro für die Syrien-Mission der OVCW zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung setzt sich mit ihren Partnern in der internationalen Gemeinschaft schon seit Beginn der Krise in Syrien mit allem Nachdruck für eine politische Lösung ein. Auch die Resolution 2118 (2013) bezieht sich auf die Genfer Beschlüsse vom Juni 2012, die den Einstieg in einen politischen Prozess fordern. Nur eine Konferenz der Bürgerkriegsparteien kann in Syrien auf Dauer Frieden und Stabilität bringen.
UN-Generalsekretär Ban Ki Moon hat dafür einen Zeitpunkt ab Mitte November 2013 vorgeschlagen. Bei dem politischen Verhandlungsprozess sollen alle Bürger Syriens ihre Stimme einbringen können - unabhängig von ihrer ethnischen oder konfessionellen Zugehörigkeit.
Weiterführende Informationen:
http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/...
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedensp...
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Rede...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (3)Schließen
am 02. September 2013
1.
am 02. September 2013
2.
am 17. September 2013
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.