Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Norbert Pache am 08. Dezember 2016
6138 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Gilt das Arbeitsschutzgesetz für den deutschen Bundestag undf Bundesrat sowie den Länderparlamente nicht

In meinem Anschreiben 77416
Warum gibt es im deutschen Bundestag keinen Betriebsrat

und in meinem Anschreiben 77253
Ist die Antwort richtig

wobei es sich um das Arbeitsschutzgesetz handelt. Die Antwort des Bundesrates war u.a.
Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes werden durch diese Behörden nicht überwacht, da es sich hier um kollektives Arbeitsrecht, d.h. Privatrecht und nicht um öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften handelt. Dies ist Aufgabe der Betriebsräte sowie der Gewerkschaften.

Wie soll das klappen wenn im deutschen Bundestag/rat und sen meisten, wenn nicht allen Länderparlamente keinen Betriebsrat und Gewerkschaften gibt.

Von den anderen Vorraussetzungen die nicht eingehalten werden können siehe 77253. Es gibt in Deutschland 8 Millionen Behinderte, ganz zu schweigen von den nicht registrierten Burnoutler, Schlaganfälle oder Herzkranken und dergleichen. Auf jeden Fall eine 7 stellige Anzahl an Personen die unter dem Arbeitsschutzgesetz leiden bzw. erkrankt sind.

Oder ist in den deutschen Gremien niemand davon betroffen. Wunder gibt es immer wieder.