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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Ulrich Fink am 26. Oktober 2009
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Kultur, Gesellschaft und Medien

Glaubwürdigkeit der Gerichtsprotokolle

Sehr geehrte Frau Merkel,

bitte beantworten Sie mir einmal die Frage, wie Sie ein Gerichtsprotokoll bewerten bzw. welchen Stellenwert ein Gerichtsprotokoll bei Ihnen hat ?
Wie kann ein Gericht freimütig entscheiden ob wesentliches in ein Protokoll aufgenommen wird oder nicht ?
Wie stehen Sie dazu, dass ein Protokoll korrigiert werden kann und soll, wie es das Gesetz heute vorsieht, wenn eine Beschwerde schon unwirksam wird, weil das Beschwerdegericht nicht anwesend war?

Grund dieser Frage ist, dass die Richter offensichtlich eine recht eigentümliche Einstellung zu einem Protokoll besitzen. Mir liegt ein Protokoll vor, welches offensichtlich um wesentliche Dinge gekürzt wurde. Einer Korrektur auf den wahren und tatsächlichen Inhalt wird mit Spruch „das Protokoll entspreche dem Verständnis des Gerichts“ abgelehnt, obwohl ganz offensichtlich wesentliche Teile, die auch von rechtlicher Relevanz sind, aus dem Protokoll herausgelassen wurden.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Fink