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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Gleichbehandlungsgrundsatz bei Direktversicherungen
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Was Ihr Presseamt zu o.g. Thema schreibt, stimmt nicht!
Es gab viele Versicherte, deren Einkommen über der Bemessungsgrundlage lag, so dass sie während der gesamten Laufzeit ihrer Direktversicherung / Gehaltsumwandlung
H ö c h s t b e i t r ä g e zur GKV gezahlt haben!
Mehr als Höchstbeitrag geht doch wohl nicht, oder?
Und wenn jemand zeitlebens Höchstbeitrag bezahlt hat,
ist es dann gerecht, auf eine Lebensversicherungs-Auszahlung,
nur, weil der Arbeitgeber Versicherungsnehmer sein mußte,
die vollen Krankenkassenbeiträge zu erheben?
Das ist eine Enteignung durch den Staat von annähernd 20 %!
Sollen wir uns das als Bürger, die pflichtgemäß für ihr Alter vorgesorgt haben, gefallen lassen?
Mit eher unfreundlichen Grüßen
Erwin Tischler
Kommentare (8)Schließen
am 25. Februar 2016
1.
am 26. Februar 2016
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Kommentar zu Kommentar 1 am 26. Februar 2016
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am 09. März 2016
4.
am 19. März 2016
5.
am 20. März 2016
6.
am 25. März 2016
7.
am 28. März 2016
8.
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