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Abstimmungszeit beendet
Autor Erwin Tischler am 22. Februar 2016
11338 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Gleichbehandlungsgrundsatz bei Direktversicherungen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Was Ihr Presseamt zu o.g. Thema schreibt, stimmt nicht!
Es gab viele Versicherte, deren Einkommen über der Bemessungsgrundlage lag, so dass sie während der gesamten Laufzeit ihrer Direktversicherung / Gehaltsumwandlung
H ö c h s t b e i t r ä g e zur GKV gezahlt haben!
Mehr als Höchstbeitrag geht doch wohl nicht, oder?
Und wenn jemand zeitlebens Höchstbeitrag bezahlt hat,
ist es dann gerecht, auf eine Lebensversicherungs-Auszahlung,
nur, weil der Arbeitgeber Versicherungsnehmer sein mußte,
die vollen Krankenkassenbeiträge zu erheben?
Das ist eine Enteignung durch den Staat von annähernd 20 %!
Sollen wir uns das als Bürger, die pflichtgemäß für ihr Alter vorgesorgt haben, gefallen lassen?

Mit eher unfreundlichen Grüßen
Erwin Tischler

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor angelika maria bruder
    am 25. Februar 2016
    1.

    Wieso war Ihr Arbeitgeber Versicherungsnehmer und nicht sie selbst. Ich verstehe das nicht.

  2. Autor Peter Robitzsch
    am 26. Februar 2016
    2.

    Direktversicherungen mussten über den Arbeitgeber abgeschlossen werden. Dadurch kam eine -politisch gewollte- kleine Steuerermäßigung zustande.
    Der Beitrag wurde aber meist zu 100% vom Arbeitnehmer bezahlt. Daraus dann eine "Betriebliche Altersvorsorge/Rente" zu konstruieren, ist nur weltfremden Politikern wie Herrn Seehofer, Frau Ulla Schmidt, Herrn Monstadt und dem Gesundheitsausschuss und ähnlichen möglich. Um die damals bestehende Finanzlücke der Krankenversicherungen zu schließen hätte nach der "Logik" von CDU/CSU/Grünen/SPD auch Sparguthaben, Aktienbesitz oder einfach nur die Haarfarbe(zumindest wenn sie beruflich gefärbt war) eines Bürgers zu einer zusätzlichen Krankenversicherungsabgabe führen können.

  3. Autor Erwin Tischler
    Kommentar zu Kommentar 1 am 26. Februar 2016
    3.

    Antwort für Frau Angelika Maria Bruder:
    Dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war, war eine Vorschrift des Gesetzgebers, wahrscheinlich, weil er die pauschalierte Lohnsteuer von 10 % auf die Versicherungsprämie ans Finanzamt abführen mußte. Das war ja der Reiz an der Geschichte, dass man monatlich Lohnsteuer sparen konnte.
    Und natürlich, sofern man nicht über der Bemessungsgrenze lag, auch Sozialversicherungsbeiträge. Verstanden?
    Im Nachhinein, ab 2004, wurden diese Kapitallebensversicherungen vom Gesetzgeber und den Gesetzlichen Krankenkassen einfach in "Betriebliche Altersvorsorge" umgewandelt und verbeitragt. Was ist eine "betriebliche Altersvorsorge?" - Dazu sagt der DGB auf seiner Homepage "Eine betriebliche Altersvorsorge ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zur ge-setzlichen Rente eine zusätzliche Leistung verspricht!
    Aber nicht, wenn der Arbeitnehmer selbst gespart hat!

  4. Autor Bernhard Krüger
    am 09. März 2016
    4.

    Bei dem zugrundeliegenden Beschluss des GMG-Gesetzes mit dem Enteignungs-§ 229 SGB V haben sich nahezu alle Politiker von SPD, Grünen und CDU/CSU von der Versicherungslobby über den Tisch ziehen lassen. Nun, Fehler passieren mal und können korrigiert werden.
    Das ist bisher nicht geschehen und wird konsequent von den Verursachern mit allen formaljuristischen Mitteln verhindert!!! Die Bevölkerung und auch einzelne Politiker, die sich kümmern wollen, werden desinformiert!
    Von dem zutiefst empfundenen Unrecht sind ca. 8 Mio Direktversicherte betroffen. Nach extrem langer geduldiger Wartezeit im Vertrauen auf Gerechtigkeit in unserem Rechtstaat organisieren sich jetzt die Betroffenen zur Gegenwehr:
    "Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht" (Bertolt Brecht)

    Das sind in ihrer Verzweiflung mit Familienangehörigen zusammen zirka 10 Millionen Protest-Wähler!!
    Schade, dass die etablierten Parteien in ihrer Überheblichkeit sich selbst gefährden und die Gesellschaft spalten.

  5. Autor Erwin Tischler
    am 19. März 2016
    5.

    Schlimm ist ja auch, dass jemand, der vor 2004 eine solche Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung abgeschlossen hat, heute ja durchaus erst 40 sein kann. Wer macht sich mit 40 Gedanken über seine Altersversorgung, wenn er gerade eine Zusatzversicherung zur Rente abgeschlossen hat? Kaum jemand.
    Und das ist der Trick: Niemand informiert die Betroffenen, dass sie bei Auszahlung der Versicherung ca. 20 % der Leistung verlieren, wenn auch über 10 Jahre verteilt: Weder Versicherungsunternehmen noch Arbeitgeber noch Gewerkschaften noch Politiker ( die werden sich hüten! ) packen dieses heiße Eisen an. Und wer meint, dass er sich dann als Privatperson juristisch dagegen wehren kann, ist auf dem Holzweg. Weder Sozialgerichte, noch Landessozialgerichte noch das Bundessozialgericht noch das Bundesverfassungsgericht haben bisher in dieser Sache Recht im Sinne der Geschädigten gesprochen. Es wurden sogar Arbeitnehmer mit Bußgeldern von 700,-- bis 1.000,-- € belegt, weil sie in einem seitens der Justiz aussichtslosen Verfahren dennoch in die Berufung / Beschwerde gegangen sind.
    Und so ist auch die Frage von Horst Seehofer, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben, durchaus berechtigt ... ( obwohl er selbst damals an dem GMG 2003, gültig ab 1.1.2004, mitgewirkt hat )

  6. Autor Manfred Petry
    am 20. März 2016
    6.

    Deckungs – Lüge als Basis für das GMG von 2003/2004:

    Das ist aus meiner Sicht eine politisch organisierte und betrügerische Enteignung von über 6 Mio. betroffenen Direktversicherten. Die größte Enteignung seit dem letzten Weltkrieg!
    Unser Bundestag hat damit 2003 angefangen: Man hat eine Sau durchs Dorf gejagt und gesagt, „die Beitragszahlungen der Rentner deckten 1973 noch zu gut 70 % deren Leistungsaufwendungen ab. Inzwischen decken die eigenen Beiträge der Rentner nur noch ca. 43 % der Leistungsaufwendungen für sie“ Auch die Bundessozialrichter fanden diese Aussage so plausibel, so dass sie diese ungeprüft übernommen haben. Alle Bundestagsabgeordnete beten das in standardisierten Antworten runter. Alle Sozialgerichte folgen dem Positionspapier und schmettern gesetzeswidrig unsere Klagen ab. Aber: die Versicherungspflicht der Rentner wurde erst 1983 mit dem Haushaltsbegleitgesetz eingeführt! Danach waren die Beitragseinnahmen von 1973 bis 1982 gleich 0 und sind bis 2008 auf 48% gestiegen.
    Betrug und Enteignung basiert auf einer Lüge?
    Obwohl hier 20 Mio. Rentner getroffen werden sollen, werden jedoch gerade die 6 Mio. Rentner enteignet, die privat über den Arbeitgeber durch Konsumverzicht vorgesorgt haben. Inzwischen wurden so über 40 Milliarden Euro diskriminierend enteignet!

  7. Autor Reinhard Wanzek
    am 25. März 2016
    7.

    Wir von diesem Unrecht betroffene ehemalige Arbeitnehmer haben in der Ansparphase alle notwendigen Abgaben und Krankenversicherungs- u. Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt.

    Die Personen, die dieses sog. Gesundheitsmodernisierungsgesetz erschaffen und die Personen, die es durchgewunken haben, zahlten und zahlen keine eigenen Beiträge.
    Im Gegenteil; diese Personen empfangen später noch ungerechtfertigt üppige Pensionen.
    Da ist die Frage nach einem Rechtsstaat wohl erlaubt!

  8. Autor Walter Martin
    am 28. März 2016
    8.

    Ich selbst bin ebenfalls von diesem politischen Betrug betroffen. Wenn die Landtagswahlen nun nicht ausreichen den Bürgerwillen zu dokumentieren, dann wird sich das eben bei der Bundestagswahl im nächsten Jahr fortsetzen. Allerdings glaubt die Politik das Flüchtlingsthema war vordergründig der Anlass, dass die AFD derart erstarkt ist. Zusätzlich ist hier ein weiteresThema zu kontrollieren: "Unsere Sozialsysteme sind ein in sich geschlossenes System. Menschen die hier noch nie einbezahlt haben, können daraus auch keine Leistungen erwarten." Weitere Fremdentnahmen wie sie in der Vergangenheit in verantwortungsloser Höhe erfolgten, sind zukünftig mit Strafandrohung zu unterlassen.

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