Sehr geehrter Herr Huster,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In einem haben Sie völlig Recht: Die Entscheidung für ein gemeinsames Kind sollte ein Paar gemeinsam treffen. Denn kaum eine Entscheidung beeinflusst den weiteren Verlauf des Lebens so wie die für ein Kind. Schwierig wird es, wenn sich die beiden Partner nicht einigen können.
Nach geltender Rechtslage hat die Frau das alleinige Recht, über ihre Schwangerschaft zu entscheiden. Sie kann das Kind zur Welt bringen oder entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine Abtreibung durchführen – jeweils ohne Mitspracherecht des Partners. Das mag für einen Partner, der eine andere Meinung hat, schwer zu akzeptieren sein, da die Entscheidung auch sein künftiges Leben maßgeblich beeinflusst.
Dennoch sollte aus Sicht der Bundesregierung jede Frau selbst entscheiden, was mit ihrem Körper passiert, denn sie muss auch die Verantwortung und alle gesundheitlichen Risiken einer Schwangerschaft tragen. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist. Er bleibt allerdings unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dafür muss die betroffene Frau vor dem Eingriff an einem Beratungsgespräch in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle teilnehmen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html).
Keinesfalls akzeptabel wäre es, dem werdenden Vater die Möglichkeit einzuräumen, eine Abtreibung einzufordern und sich, wenn die Partnerin dieser Forderung nicht nachkommt, allen Unterhaltspflichten für das Kind und die Frau zu entziehen. Abgesehen von allen ethischen Bedenken würden damit die Kosten der Allgemeinheit der Steuerzahler aufgebürdet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 20. März 2016
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am 14. April 2016
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am 15. April 2016
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am 17. April 2016
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