Sehr geehrter Herr Meusel,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Schengen-Binnengrenzen, also beispielsweise die Grenzen nach Polen und Tschechien, sind frei von Grenzkontrollen. Das ist im EU-weit verbindlichen Schengener Grenzkodex geregelt.
Zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, etwa der Diebstähle, die Sie ansprechen, lässt der Schengener Grenzkodex aber stichprobenartige Kontrollen ausdrücklich zu. Die finden auch statt! Die Bundespolizei nimmt solche Kontrollen seit Jahren erfolgreich vor. Sie arbeitet bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten eng mit der Polizei des Grenzlandes und ausländischen Partnerbehörden zusammen.
Die Bundespolizei ist also weiter an den Schengen-Binnengrenzen präsent, um der grenzüberschreitenden und Organisierten Kriminalität wirkungsvoll zu begegnen. Der Wegfall der regulären Grenzkontrollen wird durch „lagebildabhängige Personenkontrollen“, wie das in der Fachsprache heißt, ausgeglichen.
Unabhängig von der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität ist die zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Binnengrenzen, wie zuletzt beim G7-Gipfel. Als „Ultima Ratio“ ist sie an strenge Kriterien geknüpft, kommt also nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht. Bundesinnenminister de Maizière hat dazu erklärt: „Die Absicht ist nicht, eine vollständige Kontrolle einzuführen, sondern die Sicherheit der Teilnehmer in Elmau zu gewährleisten.“
Weitere Informationen: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/International... http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Kriminalitaet...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 01. Juni 2015
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am 28. Juni 2015
2.
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