Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland wird sich an Finanzhilfen der Euro-Länder für Griechenland beteiligen. Ein Gesetz, das diese Hilfe Deutschlands möglich macht, trat bereits am 8. Mai in Kraft. Bei dem Gesetz geht es allerdings um mehr, als Griechenland zu helfen. Es geht um die Stabilität des Euros.
Die Hilfe geht einher mit einem drejährigen Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF). Das Programm hat einen Umfang von 110 Milliarden Euro, wovon der IWF 30 Milliarden übernimmt. Der deutsche Anteil beträgt über diesen Zeitraum rund 22,4 Milliarden Euro, davon 8,4 im ersten Jahr.
Wichtig ist, dass dieses Geld nicht von der Bundesregierung an Griechenland überwiesen wird. Es handelt sich vielmehr um Bürgschaften für Kredite durch die bundeseigene KfW-Bank an Griechenland. Griechenland muss dieses Geld mit Zinsen an die KfW-Bank zurückzahlen.
Bedingung ist die Verpflichtung Griechenlands, in den kommenden Jahren einen harten Spar- und Reformkurs einzuschlagen. Die Bundesregierung wie auch der IWF und die anderen Länder der Eurogruppe sind überzeugt: Es ist Griechenland ernst mit der Umsetzung dieser Bedingungen. Mittel- und langfristig kann Griechenland dann wieder seinen Finanzbedarf an den Kapitalmärkten decken und die Kredite zurückzahlen.
>> weitere Informationen zur Hilfe für Griechenland
http://www.bundesregierung.de/nn_1496/Content/DE/Artikel/...
>> weitere Maßnahmen zum Schutz des Euro
http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.