Sehr geehrte Frau Katzschke,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates. Daher will die Bundesregierung sicherstellen, dass die umfangreiche staatliche Unterstützung den Familien noch gezielter zugute kommt. Derzeit werden dafür alle staatlichen Familienleistungen in Deutschland umfassend analysiert. Das Ergebnis wird aufzeigen, wie gerade auch Familien mit mehreren Kindern besser gefördert werden können.
Dazu soll auch der Kinderzuschlag zum 1. Oktober 2008 weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, den Berechtigtenkreis auszuweiten und das Antragsverfahren zu vereinfachen. Die bisherige Mindesteinkommensgrenze wird daher vereinheitlicht. Damit können Eltern einfacher als bisher erkennen, ob für sie der Kinderzuschlag in Betracht kommt. Für Alleinerziehende wird diese Grenze auf 600 Euro und für Paare auf 900 Euro gesenkt. Somit werden deutlich mehr Eltern ein Anrecht auf den Kinderzuschlag haben.
Beim Wohngeld ist geplant, bis zum 1. Januar 2009 eine Heizkostenkomponente einzuführen. Damit wird die Bundesregierung den erheblich gestiegenen Heiz- und Energiekosten Rechnung tragen. Außerdem werden die Wohngeld-Tabellenwerte und die Miethöchstbeträge um jeweils ca. 10 Prozent erhöht, um die Mietentwicklung seit der letzten Wohngeldanpassung nachzuzeichnen.
Über eine Erhöhung des Kinderfreibetrags und gegebenenfalls des Kindergeldes entscheidet die Bundesregierung erst im Herbst 2008. Grundlage für die Entscheidung ist der Bericht zum Existenzminimum, der die Höhe des Betrages, der von der Einkommenssteuer freizustellen ist, neu festlegt.
In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob eine mögliche Erhöhung des Kindergeldes stärker auf Familien mit drei und mehr Kindern akzentuiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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