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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor bbb rrr am 27. Oktober 2015
10599 Leser · 3 Kommentare

Innenpolitik

Grundgesetz16a

Sehr geehrte Frau Merkel,
wir leben im demokratischen Deutschland
Unser Grundgesetz ist das wichtigste Element dieses Staates.
Duerfen sie wirklich einsam und allein das Grundgesetz
aushebeln?
Ich spreche vom Artikel 16 a
Asylsuchende aus sicheren Staaten
koennen sich nicht auf unser Asylrecht berufen.
Das steht da ganz klar und deutlich.
Was kann man als Buerger tun um das
Grundrecht wieder zu schuetzen?
Wie bringen wir sie wieder dazu unser wichtigstes
Organ das Grundrecht zu beachten?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. November 2015
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hirschbeck, sehr geehrter Herr Kuerner,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs behandeln wir Ihre beiden Fragen in einer gemeinsamen Antwort. Die Bundeskanzlerin hat am 17. Oktober 2015 in einem Interview betont, dass die Bewältigung der Flüchtlingslage eine Aufgabe ist, die nur gesamteuropäisch zu lösen ist. (Das Interview mit der FAZ können Sie hier nachlesen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/1...) Bundeskanzlerin Merkel und der österreichische Bundeskanzler Faymann haben sich gemeinsam für ein Sondertreffen des Europäischen Rates am 23. September eingesetzt. Damals sind erste wichtige Beschlüsse gefasst worden. Beim Europäischen Rat am 15. haben die europäischen Staats- und Regierungschefs über die Umsetzung und weitere Schritte beraten. Zuletzt haben sich die europäischen Staaten, die am meisten von Flucht und Migration betroffenen sind, am 25. Oktober auf einen 17-Punkte Plan verständigt. Das Ziel einer gesamteuropäischen Lösung muss sein, einen Zustand herzustellen, in dem alle Mitgliedstaaten wieder europäisches Recht einhalten. Politisch Verfolgte genießen in Deutschland nach Art. 16a des Grundgesetzes Asyl. Dieses Grundrecht kennt keine Obergrenze. Daneben besteht in Deutschland Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Wenn Deutschland Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten oder Kriegsgebieten Aufenthalt gewährt, geschieht das auch aus humanitären Erwägungen, denen sich die Bundesregierung verpflichtet fühlt.

Deutschland wendet das Dublin-Verfahren aktuell für alle Herkunftsländer und alle Mitgliedstaaten (außer Griechenland) an. Das gilt auch für syrische Staatangehörige, für die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit dem 21. Oktober 2015 nicht mehr grundsätzlich vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht. Das bedeutet jedoch keine Zurückweisung an den Grenzen. Vielmehr prüft das BAMF im laufenden Verfahren die Zuständigkeit eines anderen europäischen Mitgliedsstaates, wie in der Dublin-Verordnung vorgesehen.

Unabhängig davon strebt die Bundesregierung gegenwärtig eine wirksame Regelung zur Verteilung der Flüchtlingsströme innerhalb der EU an. Auch die Nachbarländer Syriens, vor allem die Türkei, der Libanon und Jordanien, leisten ganz entscheidende Hilfe: Sie beherbergen gegenwärtig über vier Millionen Flüchtlinge.

Weitere Informationen auf der Sonderseite zu Flucht und Asyl: www.bundesregierung.de/fluechtlinge.

sowie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/asylflue...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 11. November 2015
    1.

    Das mit dem >demokratischen Deutschland<
    und dem Grundgesetz, ist so ein Sache.

    Was Recht und Gesetz ist, wird immer vom jeweils
    Stärkeren bestimmt. Das war auch in der
    Deutschen DEMOKRATISCHEN Republik
    so.

    Bis zum 9. November 1989. Da ist es zu einer Wende
    gekommen und das Stärke-Verhältnis
    hat sich gewendet.

    *DURCH GERECHTIGKEIT MUSS DAS LAND BESTEHEN.
    DURCH UNRECHT WIRD ES GANZ VERGEHEN.*

    Das gilt für jedes Land - so auch
    für DEUTSCHLAND.

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