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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
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Soziales
Haftung von Psychiatern bei Fehlgutachten über Mörder und Vergewaltiger
Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
leider passiert es immer wieder, dass Mörder oder Vergewaltiger nach einem Gutachten eines Psychiaters aus ihrer Sicherheitsverwahrung entlassen werden und morden und vergewaltigen wieder.
Wenn ein Arzt einen „Kunstfehler“ begeht, wird er zur Rechenschaft gezogen, er bekommt ein Gerichtsverfahren, muss evtl. Schadensersatz zahlen und bekommt evtl. Berufsverbot, er muss für seinen Fehler gerade stehen!
Warum werden Gutachter, die definitiv ein Fehlgutachten ausgestellt haben, nicht zur Rechenschaft gezogen?
Ich bin mir sicher, dass in diesem Fall jeder Psychiater sein Gutachten vorsichtiger stellen würde, wenn er in Haftung genommen würde und die Bürger dieses Landes blieben vor einigen Verbrechen verschont.
Die Sicherheit unserer Kinder sollte uns das doch wert sein?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und hoffe, dass sich hier etwas ändern wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrun Diesing
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