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Beantwortet
Autor Jochen Hofknecht am 16. August 2010
15128 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Haischutz in Deutschland

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

alle sprechen von Umwelt- und Tierschutz denken aber dabei "nur" an das was wir hier auf dem Festland vorfinden. Die wenigsten denken dabei auch an unsere Ozeane.

Als Haischuetzer habe ich ein Anliegen, welches Haie sowie auch uns Menschen betrifft. Der Haifang im Ausland nimmt nicht ab und nur wenige kaempfen mit harten Bandagen gegen die tatsaechlich vorhandene "Flossen-Mafia", welche einen weltweiten Haiflossen-Handel aufgebaut hat. Da mit einem Kilo Haiflosse mehr Geld umgesetzt werden kann als mit einem Kilo Kokain, ist es nachvollziehbar, dass in diesen Kreisen u.a. auch mit Schmiergeldern sowie schweren Waffen "gearbeitet" wird.

Deshalb muessen wir auf politischer Ebene einschreiten um Haie als auch uns Menschen zu schuetzen.

Haischutz - warum? Haie sind ein existenzieller Bestandteil unserer Meere. Einzelne Arten verzeichnen einen Rueckgang von bis zu 90%! Wenn wir (die Menschen) Haie ausrotten - viele gelten biologisch schon als ausgerottet! - werden wir dermassen in das Oekosystem Ozean eingreifen als es die Natur je tat.

Haie duerfen nicht mehr gejagt werden, noch vorhandene Bestaende sind zu erhalten.

Haischutz schuetzt Menschen? Ja! Haie sind keine Speisefische da sie u.a. mit dem lebensberohlichem Methyl-Quecksilber belastet sind. Dieses Methyl-Quecksilber fuehrt zu schweren neurologischen Schaeden bei Menschen und kann durch dessen Immunsystem nicht abgebaut werden!

Somit vergiften wir uns selbst wenn wir Haifleisch essen.

Meine Frage lautet deshalb ob und was Sie bereit sind in diese Richtung zu unternehmen?

Ich stehe fuer ein Importverbot von Hai-Produkten sowie einer vorausgehenden Aufklaerung der Verbraucher ueber deren Giftigkeit.

Haie sind wunderbare Geschoepfe die diesen Planeten schon seit ueber 400Mio. Jahren besiedeln. Wir haben die Pflicht diese zu erhalten.

Fuer die Zeit die Sie sich zum Lesen dieses Artikels nehmen moechte ich mich bedanken.

Ich blicke positiv in die Zukunft, freue mich ueber eine Reaktion Ihrerseits und verbleibe

mit freundlichen Gruessen aus Boeblingen
Jochen Hofknecht

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. September 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hofknecht,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Nach den Artenschutz- und fischereirechtlichen Regelungen, die derzeit gelten, ist es nicht verboten, Haifische zu fangen, zu töten und hieraus gewonnene Erzeugnisse als Nahrungsmittel anzubieten.

Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist es allerdings scharf zu verurteilen, wenn Tieren bei lebendigem Leib die Flossen abgeschnitten und die verstümmelten Körper dann wieder ins Meer zurückgeworfen werden. Nach den tierschutzrechtlichen Bestimmungen, die in Deutschland gelten, sind solche Methoden auf nationaler Ebene verboten. Eine staatliche Einflussnahme von deutscher Seite aus auf Vorgänge dieser Art im Ausland ist jedoch nicht möglich.

Eine Einfuhrbeschränkung für Erzeugnisse, die unter tierschutzwidrigen Umständen gewonnenen worden sind, ist nach § 12 Abs.2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes nur in Übereinstimmung mit dem EU-Recht oder völkerrechtlichen Verpflichtungen möglich. Da derartige Regelungen nicht vorliegen, ist der Erlass tierschutzrechtlicher Einfuhrbeschränkungen nicht zulässig.

Andere Handelsbeschränkungen wären allenfalls aus Artenschutzgründen aufgrund des Washingtoner Artenschutzübereinkommens oder aus gesundheitlichen Gründen zulässig. Da diese Voraussetzungen bei der Einfuhr von Haifischerzeugnissen in der Regel nicht vorliegen, können Handelsbeschränkungen derzeit nicht ausgesprochen werden.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, bestimmte Hai-Arten unter internationalen Artenschutz zu stellen.

Ebenso gewinnen Medienberichterstattung, Verbandsarbeit und Verbraucherverhalten an Bedeutung, um auf die kritisierten Verhältnisse aufmerksam zu machen und auf eine Änderung der internationalen Rechtslage hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung