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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
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Familienpolitik
Handeln nach "Recht und Gesetz" ist gelegentlich ungerecht
Handeln nach „Recht und Gesetz“ ist oft nicht gerecht
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.
Damit, dass ich das Kindergeld 2011 zurückzahlen muss (großzügigerweise in kleinen Raten), kann ich mich einfach nicht abfinden. Um den Ausbildungsplatz für ihren Traumberuf zu erreichen, war es erforderlich, dass unsere Tochter in einer Mietwohnung leben musste. Sie hat dort ihr Leben selbständig gestaltet, eine Kontrolle von uns als Eltern war nicht erforderlich. In 2012 verlangt nun plötzlich die Familienkasse, dass wir für 2011 das erhaltene Kindergeld zurück zu zahlen hätten. Natürlich haben wir als Eltern uns nicht mit dem Kindergeld einen schönen Tag gemacht, sondern es an unsere Tochter weitergegeben, zumal das Projekt „Lehre“ von ihr recht knapp kalkuliert war. Aus dem Umstand, dass diese „Alles oder Nichts – Regelung“ ab 2012 abgeschafft wurde darf man schließen, dass der Gesetzgeber einen Fehler korrigieren musste. Im Nachhinein wird klar, dass das Bezugsrecht massenhaft manipuliert wurde. Als Bezieher einer kleinen Rente trifft mich dieser „Keulenschlag aus dem Hinterhalt“ schon heftig und die vier Seiten Begründung eines Fachmanns mit Doktortitel aus der Kindergeldstelle ändern nichts an der Ungerechtigkeit dieses Vorgangs. Ich bezweifele nicht, dass es viele Betroffene gibt, denen es wie mir ergeht und hoffe, dass man sich an Zuständiger Stelle diese Problematik annimmt. Wie gesagt, Hinweise auf die damalige (ungerechte) Gesetzgebung helfen niemandem.
Hochachtungsvoll Bernd Schultz
Kommentare (3)Schließen
am 11. August 2013
1.
am 19. August 2013
2.
am 20. August 2013
3.
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