Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Arbeitsmarkt
Hartz IV
Sehr geehrte Frau Merkel,
ab 22.08.09 bekomme ich Hartz IV. Im Vorfeld habe ich mich erkundigt, wieviel ich bekomme, da mein Sohn (23) noch bei mir wohnt. Das Ergebnis: NICHTS, da er berufstätig ist und wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Er wird also dafür bestraft, das er eine Ausbildung gemacht hat und in Stellung ist, statt dem Staat auf der Tasche zu liegen. Da das nicht richtig sein kann, zieht er nun aus. Ich finde Sie machen einen guten Job und ich wünsche Ihnen, dass Sie nie in die Verlegenheit kommen Hartz IV beantragen zu müssen.
M.f.G. Fedora Calder
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