Sehr geehrte Frau Gruber,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben sicherlich die Berichterstattung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen in der Grundsicherung verfolgt. Das Gericht hat die bisherige Ermittlung der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder als nicht verfassungsgemäß angesehen. Deshalb werden die entsprechenden Gesetze bis spätestens Ende 2010 geändert. Wenn auch das Gericht nicht grundsätzlich die Höhe der Regelsätze in Frage gestellt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat zugleich entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung ab sofort in seltenen, besonderen Härtefällen zusätzlich ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu einen Härtefallkatalog erstellt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter http://www.bmas.de/portal/42172/2010__02__16__haertefallr... .
Ob Sie aufgrund der geschilderten chronischen Erkrankung als ein solcher Härtefall gelten, können wir nicht beurteilen. Sie sollten sich dazu noch einmal an Ihre zuständige Grundsicherungsstelle wenden.
Es geht bei der Grundsicherung um die Absicherung des Existenzminimums. Wer länger arbeitslos ist, den fängt die Solidargemeinschaft auf. Zugleich erhält er Hilfe auf dem Weg zurück in den Job. Die Grundausrichtung von Hartz IV, also die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, hält die Bundesregierung weiter für richtig. Wer arbeitsfähig ist, hat ein Anrecht auf Betreuung durch das Jobcenter.
Wir freuen uns, dass Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen eine neue berufliche Ausbildung gemacht haben und wünschen Ihnen, dass Sie in absehbarer Zeit eine neue Beschäftigung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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