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Beantwortet
Autor Angi Gruber am 25. Januar 2010
9562 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Hartz IV

Ich habe mich 24 Jahre lang als Krankenschwester in den Dienst für Menschen gestellt.
Als ich gesundheitlich am Ende war(Herzinfarkt,Rücken kaputt,Burn-Out-Syndrom u.s.w. ,blieb mir mit 49 Jahren nur eine Umschulung zur Industriekauffrau.
Ich wollte gerne aufgrund meiner Berufserfahrung und da mein Beruf auch Berufung für mich war,umschulen zur Pflegedienstleitung.Da diese Ausbildung 3 Jahre dauert wurde sie mit der Begründung abgelehnt: "Wir finanzieren nur 2-jährige Ausbildungen"
Ausbildung beendete ich vor 1 1/2 Jahren und seitdem arbeitslos-da keine Berufserfahrung.
Und der Hohn: für 24 Jahre Arbeit mit und am Menschen bekomme ich den gleichen Hartz IV-Satz wie jemand der noch nie gearbeitet hat.
Der reicht gerade zum Überleben aber nicht zum Leben! Wenn man dann noch chronisch krank ist, ist man verloren.
Ich muss mir oft überlegen,kaufe ich ein Brot oder notwendige Medikamente !!
So läßt man Menschen im Regen stehen.
Da gehören dringend neue Gesetze her um Vielen wie mir, nach einem arbeitsreichen Leben ein würdiges Dasein zu ermöglichen.
Mein Schreiben sehen Sie bitte als Anregung darüber nachzudenken wie es beim VOLK an der Basis läuft.
Es gibt außer Bankern und Unternehmen auch noch den
"Kleinen Mann".
Ändern Sie in absehbarer Zeit die Hartz IV-Gesetze ?

Mit freundlichen Grüßen
Angi Gruber

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. Februar 2010
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Gruber,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie haben sicherlich die Berichterstattung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen in der Grundsicherung verfolgt. Das Gericht hat die bisherige Ermittlung der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder als nicht verfassungsgemäß angesehen. Deshalb werden die entsprechenden Gesetze bis spätestens Ende 2010 geändert. Wenn auch das Gericht nicht grundsätzlich die Höhe der Regelsätze in Frage gestellt hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat zugleich entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung ab sofort in seltenen, besonderen Härtefällen zusätzlich ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu einen Härtefallkatalog erstellt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter http://www.bmas.de/portal/42172/2010__02__16__haertefallr... .

Ob Sie aufgrund der geschilderten chronischen Erkrankung als ein solcher Härtefall gelten, können wir nicht beurteilen. Sie sollten sich dazu noch einmal an Ihre zuständige Grundsicherungsstelle wenden.

Es geht bei der Grundsicherung um die Absicherung des Existenzminimums. Wer länger arbeitslos ist, den fängt die Solidargemeinschaft auf. Zugleich erhält er Hilfe auf dem Weg zurück in den Job. Die Grundausrichtung von Hartz IV, also die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, hält die Bundesregierung weiter für richtig. Wer arbeitsfähig ist, hat ein Anrecht auf Betreuung durch das Jobcenter.

Wir freuen uns, dass Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen eine neue berufliche Ausbildung gemacht haben und wünschen Ihnen, dass Sie in absehbarer Zeit eine neue Beschäftigung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung