Sehr geehrter Herr Wege,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wie Sie vielleicht schon den Medien entnommen haben, hat die Bundesregierung in dieser Woche mit ihrem zweiten Konjunkturpaket erneut auch finanzielle Hilfen für Kinder und Familien beschlossen. So gibt es einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro je Kind. Er wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet.
Zudem erhalten Kinder der Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Alter von sechs bis 13 Jahren ab dem 1. Juli monatlich 35 Euro mehr – statt 211 also 246 Euro. Das sind dann 70 Prozent statt bislang 60 Prozent des Grundsicherungsbetrages. Das Statistische Bundesamt hatte im Auftrag der Bundesregierung eine Sonderauswertung zu den Kinderbedarfen durchgeführt. Dazu wurde nach drei Altersstufen differenziert. Die Ergebnisse zeigen dann, dass die Verbrauchsausgaben für Kinder ab dem schulpflichtigen Alter höher sind als diejenigen für Kleinkinder. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren liegt der ermittelte regelsatzrelevante Verbrauch um 33 Euro höher als beim derzeit geltenden Regelsatz.
Wie Sie sehen, hat die Bundesregierung auf den Mehrbedarf schnell reagiert und für diese Altersgruppe die Regelsätze angehoben. Bedürftige Familien erhalten dadurch die notwendige Unterstützung.
Sie wissen, dass die Bundesregierung bereits eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen für Familien mit Kindern auf den Weg gebracht hat. Dazu gehören die Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2009, das „Schulbedarfspaket" in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr, das ab dem Schuljahr 2009/2010 gewährt wird, ein verbesserter Kinderzuschlag, um Eltern und ihre Kinder aus Hartz IV herauszuhalten, sowie ein deutliche Wohngelderhöhung.
Für die Bundesregierung sind soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit zentrale Pfeiler ihres Handelns. Wir fühlen uns dem Sozialstaat verpflichtet und kommen den Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, sehr wohl nach. Dabei folgt die Bundesregierung auch dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Denn Ziel muss es sein, dass die Menschen und gerade Familien und ihre Kinder nicht dauerhaft auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen sind, sondern auf eigenen Füßen stehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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