Sehr geehrte Frau Gall,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihre pauschalen Vorwürfe, in den Jobcentern stehe Willkür auf der Tagesordnung, weisen wir zurück. Vor Ort leisten viele Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Jobcentern engagierte Arbeit für die Arbeitslosen und sozial Bedürftigen. Auch wird durch Hartz IV niemand gezwungen, dauernd umzuziehen oder gar quer durchs Land zu ziehen. Zudem findet sehr wohl eine Kontrolle durch Bund und Länder statt.
Damit zu Ihrem eigentlichen Anliegen, der Ausbildungsförderung: Nur wenn Auszubildende bedürftig sind, ist der Einsatz von Steuermitteln gerechtfertigt. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann also nur dann gewährt werden, wenn Auszubildenden die Mittel, die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlich sind, nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Das eigene Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie das Einkommen ihrer etwaigen Ehegatten und ihrer Eltern sind daher in dieser Reihenfolge grundsätzlich anzurechnen. Das gilt auch für das Arbeitslosengeld II Ihrer Mutter. Vom Gesetz gewährte Freibeträge führen jedoch in vielen Fällen dazu, dass sich damit die Förderung nicht oder nur in beschränktem Umfang vermindert.
Möglicherweise gibt es auch weitere Sozialleistungen und Unterstützungshilfen, auf die Sie Anspruch haben. Sie sollten Ihre persönliche Situation daher noch einmal mit den zuständigen Stellen vor Ort besprechen.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass es noch zu viele Menschen in Deutschland gibt, die auf Sozialleistungen des Staates angewiesen sind. Unter ihnen viele Kinder und Jugendliche, die von der finanziellen Notlage ihrer Eltern besonders betroffen sind. Ein zentrales Ziel der Bundesregierung ist es daher, die Chancen dieser jungen Menschen auf Bildung, Ausbildung, Wohnen und Gesundheit zu verbessern. Mit der Kindergelderhöhung, der Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2009 und dem verbesserten Kinderzuschlag, der bereits in Kraft getreten ist, tragen wir dazu bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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