Sehr geehrter Herr Klaje,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Frage der Neuordnung wurde in diesem Forum schon mehrfach angesprochen. Wir verweisen auch auf die Antwort an Herrn Eckart in der 24. Kalenderwoche (http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/25905).
Für die Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus als Organisationsform im Grundgesetz festgeschrieben. So wird in Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich als Bundesstaat festgelegt. Bereits in der Präambel des GG sind die einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik aufgezählt. Damit der Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland Bestand hat, wird in Artikel 79 Abs. 3 GG die Unabänderlichkeit der föderalen Struktur der Bundesrepublik in Länder erklärt. Hieraus ergibt sich, dass es ausgeschlossen ist, die bundesstaatliche Struktur zu beseitigen. Die einzelnen Länder der Bundesrepublik sind jedoch weder in ihrem Bestand noch in ihrem Gebiet verfassungsrechtlich gegen Veränderungen geschützt.
Nach Art 29 des Grundgesetzes kann das Bundesgebiet neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit wirksam die Aufgaben erfüllen können, die ihnen obliegen. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.
Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, dem die Bevölkerung in einem Volksentscheid zustimmen muss. Die betroffenen Länder sind zu „hören“, wie das im Juristendeutsch heißt. Eine vereinfachte Verfahrensregelung gilt hierbei – nach Art. 118a GG – für Berlin und Brandenburg.
Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach ausgeführt, dass auf Grund der politischen Realitäten in unserem Land eine Neugliederung nur dann sinnvoll erscheint, wenn sie von der Mehrheit der politischen Kräfte in Bund und Ländern sowie von der Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen wird. Da es sich bei der Neugliederung um ein Vorhaben von außerordentlicher politischer Tragweite handelt, kann sie nur auf der Grundlage eines breiten politischen Konsenses aller verantwortlichen Kräfte eingeleitet und durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier:
http://www.direktzu.de/s/m7i8y9
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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