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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Peter Vollmar am 10. September 2009
38219 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Herzkrank

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wie stehen Sie dazu, schwer herzkranke Menschen (zwei Herzinfarkte, Rückenleiden durch schwerste körperliche Arbeit und psychische Probleme) noch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schicken? Haben wir überhaupt geeignete Arbeitsplätze?

Ich kämpfe seit 2007 um die Erwerbsminderungsrente vergebens – für die Arbeit zu krank für die Rente zu gesund.
Ich habe 26 Versicherungsjahre und aufgrund meiner sehr schlechten Gesundheit bin ich ein Hausmann ohne jegliche Hilfe geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Vollmar aus Bad Lippspringe

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 19. Oktober 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Vollmar,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Antrag auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nicht Stellung nehmen können. Ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, müssen die zuständigen Institutionen prüfen und entscheiden. Sie wägen in jedem Einzelfall ab: Kann jemand noch arbeiten, und wenn ja, wie viel, welche Tätigkeit kommt in Frage? Für jeden Betroffenen ist die Gewissheit, nur noch vermindert oder gar nicht mehr erwerbsfähig zu sein und seinen bisherigen Arbeitsplatz zu verlieren, ein harter Einschnitt in der persönlichen Lebensplanung. Denn die Teilnahme am Arbeitsleben bedeutet für die meisten Menschen Lebensunterhalt und Anerkennung zugleich.

Deshalb ist es wichtig, zunächst durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu versuchen, Menschen zu helfen, wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Auf diese Leistungen gibt es einen Anspruch. Die Erwerbsminderungsrente ist dann erst der nächste Schritt. Eine Zahlung richtet sich dabei nach der verbliebenen Leistungsfähigkeit. Ein Arzt der Rentenversicherungsträger stellt fest, wie viele Stunden jemand mit seiner Krankheit oder Behinderung noch arbeiten kann. Sind es weniger als drei Stunden täglich, gibt es eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Rente. Wer mehr als sechs Stunden täglich tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert und hat deshalb keinen Rentenanspruch.

Zum Thema Erwerbsminderung hat die Deutsche Rentenversicherung einen Frage- und Antwortkatalog auf ihrer Internetseite zusammengestellt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_A83...

Wir wünschen Ihnen gute Besserung und Erfolg bei den medizinischen oder berufsfördernden Reha-Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung